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Urteil: Sürücü-Familie erhält kein Sorgerecht

Der Sohn der ermordeten Hatun Sürücü bleibt bei seinen Pflegeeltern. Das Landgericht Berlin entschied endgültig gegen den Antrag der Schwester.

Von Sabine Beikler

Das juristische Tauziehen um das Sorgerecht für den Sohn der ermordeten Hatun Sürücü ist beendet: Hatuns Schwester Arzu Sürücü wird die Vormundschaft für den kleinen Can nicht erhalten. Das entschied das Landgericht Berlin. Bereits im Dezember 2006 hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg einen Antrag von Arzu Sürücü auf Übertragung der Vormundschaft abgelehnt. Die Schwester der im Februar 2005 von ihrem eigenen Bruder erschossenen Hatun Sürücü hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die vom Landgericht in zweiter Instanz am 24. Juli abgelehnt wurde. Das sagte eine Justizsprecherin des Landgerichts auf Anfrage. „Arzu Sürücü akzeptiert diese Entscheidung“, sagte ein Sprecher der Familie dem Tagesspiegel. Seit dem Mord an seiner Mutter Hatun lebt Can bei Pflegeeltern in Berlin. Zu seinem leiblichen Vater, der in Istanbul lebt, hat der Junge keinen Kontakt. Cans Vater hat bisher auch kein Sorgerecht beantragt.

Das Amtsgericht urteilte, es sei mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, Can aus dem inzwischen vertrauten Umfeld herauszunehmen. Eine Übertragung der Vormundschaft auf Arzu Sürücü würde auch nicht dem Willen der verstorbenen Mutter entsprechen: Die 23-Jährige wurde wegen ihres westlichen Lebensstils ermordet. Das Landgericht verurteilte Ayhan Sürücü wegen Mordes zu fast zehn Jahren Jugendhaft. Zwei mitangeklagte Brüder sprachen die Richter frei. Ihnen konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, die Ende August vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Sabine Beikler

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