Verbotene Liebe : Wo das Ordnungsamt ganz genau hinschaut

31.07.2012 09:27 Uhrvon
Der Hersteller von "Bier" gibt bei den Inhaltsstoffen an, das Getränke enthalte "Liebe". Das schmeckt dem Ordnungsamt nicht. Foto: Doris Spiekermann-Klaas
Der Hersteller von "Bier" gibt bei den Inhaltsstoffen an, das Getränke enthalte "Liebe". Das schmeckt dem Ordnungsamt nicht. - Foto: Doris Spiekermann-Klaas

Ein Händler bekommt wegen seiner minimalistischen Flaschenetiketten Ärger mit dem Ordnungsamt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Behörden einem kreativen Projekt einen Riegel vorschiebt.

Stephan Alutis betreibt eine Firma namens „Waren des täglichen Bedarfs“, die er vor drei Jahren als „Projekt gegen visuelle Umweltverschmutzung“ gegründet hat. Immer lauterer und bunterer Werbung will er mit Minimalismus begegnen. Doch jetzt hat er Ärger mit dem Ordnungsamt, das seine Flaschenetiketten allzu minimalistisch findet.

Sein wesentliches Produkt ist ein in Szenekneipen gefragtes Bier, das „Bier“ heißt und laut Etikett neben Hopfen, Malz, Hefe sowie Wasser auch Liebe enthält – und den Behörden in dieser Form nicht schmeckt. Zwar diagnostizierte die Lebensmittelaufsicht den Geschmack nach einer Prüfung als „arteigen, unauffällig, vollmundig, kräftig, würzig, dabei lieblich, feine dezente Bitternote“.

Folglich gebe es „keine Anhaltspunkte zur Beanstandung des vorliegenden Erzeugnisses“, heißt es im Protokoll. Aber es hapere an der Kennzeichnung, stellt der staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker im Auftrag des Bezirksamtes nach Begutachtung dreier Flaschen nüchtern fest: Auf dem Etikett fehle die Anschrift des Herstellers gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV); der Herkunftsort Berlin reiche nicht. Und: Die im Zutatenverzeichnis genannte Liebe sei „keine Zutat im Sinne des § 5 der LMKV“.

Daraufhin nahm sich das Pankower Ordnungsamt der Sache an und leitete ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen Firmenchef Alutis ein – zumal es bei der von ihm ebenfalls vertriebenen „Weinschorle“ dieselben Kennzeichnungsmängel fand. Es beschränkte seine formale Beanstandung allerdings aufs Fehlen der Adresse. Die verbotene Liebe ist nur als Hinweis vermerkt.

In seiner Reaktion schreibt Alutis dem Ordnungsamt, dass auf den Etiketten groß seine Internetadresse stehe, so dass praktisch jeder die Firma finden könne. Was die Liebe angeht, erklärt der 28-Jährige dem Amt, dass diese doch zwingend notwendig sei, um ein gutes Produkt herzustellen. Dass im „Bier“ viel Liebe drin sei, scheine ja – ausweislich der wohlwollenden Geruchs- und Geschmacksbeschreibung – auch dem Lebensmittelkontrolleur aufgefallen zu sein. Um seine These zu untermauern, legte Alutis seinem Brief ans Amt das „Foodwatch“-Mitgliedermagazin“ bei, in dem die wahren Lebensmittelskandale beschrieben seien. Ob ihm dies hilft, wird die Reaktion des Bezirks zeigen. Am Montag war keine Stellungnahme zu bekommen; der zuständige Stadtrat ist im Urlaub.

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