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Verdacht der Untreue: Verfahren gegen Sarrazin eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Finanzsenator Thilo Sarrazin eingestellt. Es ging um die Verpachtung eines landeseigenen Grundstücks an den Golfclub Wannsee.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen den früheren Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) eingestellt. Es ging um die Verpachtung eines landeseigenen Grundstücks an den Golfclub Wannsee. Das 56,8 Hektar große landeseigene Areal wurde dem Verein vor zwei Jahren im Rahmen eines Erbbaurechts übertragen. Der Club zahlte einmalig 3,045 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass „weder ein objektiv pflichtwidriges Verhalten noch ein Vermögensnachteil (zulasten des Landes) feststellbar“ sei. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für Korruptionsstraftaten. Untreue sei nur gegeben, wenn das (Pacht)Entgelt nicht angemessen sei bzw. eine Vergabe unter Wert vorliege. Allein der Verzicht auf ein wirtschaftlich besseres Ergebnis erfülle nicht den Tatbestand der Untreue.

Wegen des politisch umstrittenen Geschäfts war Sarrazin 2008 von Privatleuten angezeigt worden. Er sah sich damals als Opfer einer öffentlichen „Kampagne“ und vertritt diese Meinung immer noch. Der Golfclub Wannsee wollte das Gelände im Südwesten Berlins zunächst kaufen. Aber ein von Sarrazin ausgehandelter Kaufvertrag scheiterte am Widerstand der Koalitionsfraktionen SPD und Linke. Daraufhin setzte der ehemalige Senator einen Erbbaurechtsvertrag durch, der nicht der Zustimmung des Parlaments bedurfte. Der Pachtzins von 3,045 Millionen Euro wurde nicht nur von Rot-Rot, sondern auch von CDU und Grünen als zu niedrig kritisiert. Der neue Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) ließ das Geschäft intern prüfen und kam zu dem Schluss, dass Sarrazin den Golfclub nicht begünstigt habe. Trotzdem schlug er vor, die Vergabe öffentlicher Immobilien für sportliche, soziale und kulturelle Zwecke neu zu regeln. za

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