zum Hauptinhalt

Verkehrsvertrag nach 2017: Bahn erhält weiter Direktauftrag für Teilnetz der S-Bahn

Der BGH hat entschieden, dass Verkehrsaufträge ab sofort öffentlich auszuschreiben sind. Doch das Urteil kann im Fall der Berliner S-Bahn auch 2017 nicht voll umgesetzt werden, da die Bahn das Fahrzeugmonopol besitzt.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs kann in Berlin zunächst nicht voll umgesetzt werden. Wenn der Verkehrsvertrag mit der S-Bahn im Dezember 2017 ausläuft, muss der Senat weiter die Bahn beauftragen, zumindest zwei Drittel des Netzes weiter zu betreiben. Nur ein Drittel kann ausgeschrieben – oder auch direkt an die BVG vergeben werden. Eine Direktvergabe an die Bahn ist aber nicht mehr möglich.

Ein neuer Betreiber des Netzes müsste neue Fahrzeuge kaufen, weil die Bahn zumindest bisher nicht bereit ist, ihre Züge abzugeben. Auf dem besonderen Berliner System mit der seitlichen Stromschiene und den Gewichtsbeschränkungen bei den Zügen können nur extra dafür entwickelte Fahrzeuge eingesetzt werden, die bis 2017 in der erforderlichen Zahl nicht zu beschaffen sind.

Der Senat hat ausgerechnet, dass höchstens 200 der benötigten knapp 700 Doppelwagen konstruiert, gebaut und erprobt werden können, was reicht, um etwa ein Drittel des Netzes zu befahren. Deshalb will sich der Senat bei einer Ausschreibung zunächst darauf beschränken, den Ring und seine südöstlichen Zulaufstrecken in den Wettbewerb zu schicken.

Möglich ist es nach Ansicht der Senatsverkehrsverwaltung aber auch weiter, dieses Drittel des Netzes als sogenanntes Inhouse-Geschäft direkt an die landeseigene BVG zu übertragen. Dafür haben sich die Regierungsparteien SPD und Linke ausgesprochen. Die Entscheidung soll Ende März fallen. Kommunen können unabhängig vom BGH-Urteil vom Dienstag Verkehrsleistungen direkt an ihre eigenen Unternehmen vergeben.

Die Berliner Grünen fordern, den Betrieb unverzüglich auszuschreiben – aufgeteilt auf drei Lose. Um das Fahrzeugproblem zu lösen, solle der Senat eine Fuhrparkgesellschaft mit Werkstätten gründen und die Züge dann den jeweiligen Betreibern überlassen. Auch die FDP setzt sich dafür ein, das Netz bis 2021 in drei Einzelbereichen auszuschreiben.

Bewerben kann sich in jedem Fall auch wieder die Bahn. Erfahrungsgemäß sinken im Wettbewerb aber die Kosten. Bisher erhält die Bahn vom Land aus Bundesmitteln jährlich mehr als 230 Millionen Euro. Das reichte bis zum Ausbruch der Krise im Jahr 2009, um dem Konzern jährlich Gewinne zu überweisen – 2008 waren es zuletzt 56 Millionen Euro. Für 2010 waren ursprünglich sogar 125 Millionen Euro geplant. Klaus Kurpjuweit

Zur Startseite