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Zwangsbenutzung: Ein Anwalt kämpft gegen Radweg-Schilder

Ein Weddinger Anwalt legt Widersprüche gegen Dutzende der blauen Radweg-Schilder ein, die zur Benutzung der Wege zwingen. Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge dürfen Radler nur an besonders gefährlichen Stellen von der Straße ferngehalten werden.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat der Weddinger Rechtsanwalt Andreas Volkmann einen alten Kampf wieder aufgenommen: Er legte Widerspruch gegen Dutzende der blauen Radweg-Schilder ein, die zur Benutzung des jeweiligen Radweges zwingen. Zur Begründung verwies er auf die Entscheidung von Ende November, wonach Radler nicht einfach wegen des potenziell gefährlichen Autoverkehrs von der Straße ferngehalten werden dürfen, sondern nur an ganz besonderen Gefahrenstellen.

In dem Prozess hatte zwar die Stadt Regensburg verloren, aber Grüne und der Radlerclub ADFC forderten, dass auch in Berlin die noch vorhandenen blauen Schilder bis auf ganz wenige Ausnahmen abmontiert werden sollen. Die Stadtentwicklungsverwaltung erklärte damals, dass die meisten ungerechtfertigten Schilder schon vorher abmontiert worden seien, dass aber das Urteil „sehr genau geprüft wird“. Jetzt hieß es auf Nachfrage, dass es noch keinen neuen Stand gebe. Der Anwalt Volkmann dagegen meldet bereits erste Erfolge: Von insgesamt sieben Widersprüchen seien zwei erledigt. Die Verkehrslenkung teilte Volkmann mit, dass sowohl die Radweg-Schilder am Schlossplatz vor dem Dom-Aquarée als auch in der Prinzenallee Richtung Osloer Straße und in der Pankstraße Richtung Nettelbeckstraße abmontiert werden sollen. Volkmann hatte jeweils darauf verwiesen, dass die jeweiligen Straßenabschnitte nicht besonders gefährlich seien, sondern im Gegenteil die auf dem Gehweg angelegten Radwege Konfliktpotenzial liefern.

Die Gemeinden Neuenhagen und Hoppegarten am östlichen Stadtrand haben nach Auskunft von Volkmann signalisiert, dass sie wegen der hohen Verkehrsdichte am Radwegzwang festhalten wollen. Volkmann konterte mit dem Hinweis, dass es auf die Unfallhäufigkeit ankomme. „Nun warte ich, ob meine Widersprüche nichtsdestotrotz zurückgewiesen werden“, sagt er. „Dann würde ich klagen.“

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