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Flughafen Schönefeld: Kleinmachnow klagt gegen BBI-Routen

Der Planfeststellungsbeschluss für den Großflughafen BBI wird erneut das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Die Kommune Kleinmachnow und deren Wohnungsverwaltungsgesellschaft haben eine Klage eingereicht.

Knapp fünf Jahre nach dem großen Klageverfahren gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld muss sich das Bundesverwaltungsgericht erneut mit dem Planungsverfahren beschäftigen. Die angekündigten Klagen mit dem Ziel, den Genehmigungsbeschluss aufzuheben, sind jetzt eingereicht worden. Zudem bereitet eine Bürgerinitiative eine Beschwerde bei der EU-Kommission vor.

Nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts sind sechs Klagen eingegangen: von der Gemeinde Kleinmachnow, der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft und von insgesamt vier Privatpersonen. Nach Ansicht der Kläger ist der Planfeststellungsbeschluss, den das Bundesverwaltungsgericht 2006 unter Auflagen bestätigt hat, rechtswidrig zustande gekommen, weil in den Unterlagen zum Antrag für die Flugzeuge nach dem Starten nur ein Geradeausflug eingezeichnet war. Jetzt will die Flugsicherung die Routen bekanntlich abknicken lassen, was zum Überfliegen von Gebieten führen würde, die bisher als flugfrei galten. Betroffen wäre auch Kleinmachnow. Einer der Klägeranwälte, Philipp Heinz, hat vor kurzem erreicht, dass der Bebauungsplan für eines der größten Steinkohlekraftwerke in Europa im nordrhein-westfälischen Datteln aufgehoben worden ist – kurz vor der Fertigstellung des Milliardenprojekts. Ziel jetzt für Schönefeld ist es, das Planfeststellungsverfahren neu aufzurollen – unter Berücksichtigung der künftigen Flugrouten. Neubetroffene hätten dann die Möglichkeit, Einsprüche dagegen einzulegen und auch zu klagen, was ihnen bei den ursprünglichen Plänen verwehrt war.

Rechtlich waren die Routen im Genehmigungsbeschluss nicht festgelegt worden. Die Planer hatten allerdings eine Lärmschutzzone ausgewiesen, die sich an den Geradeausflügen orientierte. Hinweise der Flugsicherung, dass die Routen bei den vom Flughafen gewünschten parallelen Starts abknicken müssen, wodurch sich die Lärmschutzzone vergrößert hätte, waren nicht umgesetzt worden. Die Klage würde sich erübrigen, wenn der Flughafen verbindlich zusage, bei den alten Routen zu bleiben, sagte Heinz dem Tagesspiegel. Doch der Flughafen will auf Parallelstarts, die ein Abknicken erfordern, nicht verzichten. Auch beim erwogenen Kompromiss, bei Starts Richtung Westen nur von der neuen Südbahn abzuknicken, gibt’s Probleme. Gegen das dann mögliche Überfliegen des Vogelschutzgebiets „Rangsdorfer See“ will sich die Bürgerinitiative Schallschutz Rangsdorf bei der EU-Kommission beschweren, weil deren Richtlinien zum Naturschutz nach Ansicht der Initiative verletzt würden. Zudem würde der Flugverkehr durch den dann nicht auszuschließenden Vogelschlag gefährdet. Würde das Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt, was neubetroffene Anwohner auch bereits bei der Genehmigungsbehörde beantragt haben, könnte der Flughafen zunächst nicht in Betrieb gehen. Damit rechnet man beim Flughafen jedoch nicht. Die Klagen sind nach Ansicht von Flughafensprecher Ralf Kunkel aussichtslos.

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