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Das Filmen und Fotografieren der U-Bahn gefällt nicht jedem.

© Tsp

Youtube-Video: BVG-Fan filmte U-Bahn: Da gab’s Ärger mit dem Fahrer

Sie werden häufig fotografiert – die Fahrzeuge und Bahnhöfe der BVG und der S-Bahn. Von Liebhabern des Nahverkehrs oder auch einfach von Touristen. Aufpassen müssen sie dabei allerdings bei der BVG.

Dort kann es schon passieren, dass ein Fahrer dem ahnungslosen Hobbyfotografen Schläge androht. Damit gehe der Mitarbeiter zu weit, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Grundsätzlich dürfe er sich aber dagegen wehren, aufgenommen zu werden. Im Bereich der BVG benötige jeder, der fotografiere oder filme, eine schriftliche Erlaubnis – auch wenn es nur für einen Schnappschuss ist.

Im Internet kursierte bei Youtube ein inzwischen gelöschter Beitrag, der zeigt, wie ein aufgebrachter U-Bahn-Fahrer, dessen Zug bei der Einfahrt in den Bahnhof gefilmt worden war, aussteigt und den Filmer auf dem Bahnsteig auffordert, sofort die Kamera auszumachen. Er wolle nicht gefilmt werden, begründet der Fahrer, während der Filmende betont, er habe nur den Zug aufnehmen wollen. Schließlich droht der Fahrer mit Schlägen. Kein Einzelfall. Auch in der Vergangenheit haben sich Hobbyfilmer oder -fotografen immer wieder beschwert, dass ihnen das Aufnehmen von Fahrzeugen untersagt worden sei – beispielsweise auch am Eröffnungstag der Straßenbahnstrecke in Adlershof im vergangenen Jahr. Dabei haben Aufnahmen an solchen besonderen Tagen einen hohen Wert für die Liebhaber.

In der Hausordnung der BVG ist das Verbot nicht verankert. Es gelte aber trotzdem, sagt Reetz. Die Genehmigung durch die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit werde in der Regel problemlos erteilt. Dabei werde exakt vorgegeben, an welchem Tag auf welchem Bahnhof zu welcher Zeit gefilmt oder fotografiert werden darf. Auch die Leitstelle werde darüber informiert. Wer ohne Genehmigung Aufnahmen mache, könne von den Anlagen verwiesen werden.

Nicht so streng ist die Deutsche Bahn. Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind sogar dann ohne Genehmigung gestattet, wenn die Fotos – auch gegen Honorar – in Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Auch im Internet dürfen die Aufnahmen auf eine eigene Seite gestellt werden. Nicht erlaubt ist der Einsatz von Scheinwerfern, Blitzanlagen und Stativen. Die Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) untersagen lediglich Aufnahmen mit künstlichem Licht.

Unabhängig davon gilt immer das Recht am eigenen Bild – für Mitarbeiter und unbeteiligte Fahrgäste. Ein ohne sein Einverständnis aufgenommener Kunde habe vor Jahren die BVG verklagt – und gewonnen, erinnert sich Reetz. 7000 Euro musste das Unternehmen zahlen; mit ein Grund für das jetzige rigide Vorgehen.

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