Verwaltungsgericht : Berlin muss weiter auf neuen Polizeipräsidenten warten

07.12.2011 11:42 UhrVon Jörn Hasselmann
Über die Berufung von Udo Hansen zum neuen Berliner Polizeipräsidenten wird noch gestritten. Montage: dapd
Über die Berufung von Udo Hansen zum neuen Berliner Polizeipräsidenten wird noch gestritten. - Montage: dapd

Udo Hansen kann immer noch nicht Polizeipräsident werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwoch die Besetzung der Stelle wegen der Klage eines unterlegenen Bewerbers erneut gestoppt.

Gegen die Ernennung von Udo Hansen hatte unterlegene Bewerber Klaus Keese, Leiter der Polizeidirektion 1 (Reinickendorf und Pankow), geklagt. Das Gericht bestätigte dem Antragsteller, dass sein Recht auf fehlerfreie Entscheidung verletzt worden sei.

Die Senatsverwaltung habe ihre Auswahlentscheidung in unzulässiger Weise allein auf das Ergebnis der zwischenzeitlich geführten Auswahlgespräche gestützt.

Zwar habe dieses Auswahlgespräch in Bezug auf den ausgewählten Bewerber besondere Bedeutung gehabt, weil dieser zuletzt 1997 beurteilt worden sei und deshalb keine Erkenntnisse über seine aktuelle Leistungsfähigkeit vorgelegen hätten, teilte das Gericht am Mittag mit. Für den unterlegenen Bewerber Keese habe aber eine aktuelle Beurteilung vorgelegen, die ihm durchgängig höchste Leistungen in seinem derzeitigen Amt bescheinige. Diese Beurteilung habe die Senatsinnenverwaltung nicht gänzlich außer Acht lassen dürfen, auch wenn der unterlegene Bewerber im Auswahlgespräch schlechter abgeschnitten habe. Vielmehr sei eine "Gesamtwürdigung" der Leistungen dieses Bewerbers erforderlich gewesen.

Darüber hinaus sei die der Auswahlentscheidung zugrundeliegende Annahme zu beanstanden, der ausgewählte Kandidat sei deshalb fachlich besser geeignet, weil er als ehemaliger Präsident eines Bundespolizeipräsidiums ein Amt mit mehr Kompetenzen und mehr Verantwortung bekleidet habe als Keese. Selbst wenn das erstgenannte Amt als „höherwertig“ angesehen werde, habe diese Erwägung nicht herangezogen werden dürfen, weil der Ausgewählte dieses Amt seit 2008 nicht mehr bekleide und die Senatsverwaltung zudem keine Erkenntnisse über seine bis dahin erbrachten Leistungen in diesem Amt habe. "Bei dieser Sachlage sei die abstrakte Einstufung der Dienstposten der Bewerber kein zulässiges Auswahlkriterium", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Hansen war 2008 im Streit und krank geschrieben ausgeschieden bei der Bundespolizei. Danach war er für den EADS-Konzern als Sicherheitsberater in Saudi-Arabien tätig. 

Auch diese Beratertätigkeit soll er vorzeitig abgebrochen haben. Es war nicht Keeses erste Klage. Das nun bemängelte Auswahlgespräch war erst nach einer vorangegangenen Gerichtsentscheidung von der Innenverwaltung nachträglich angesetzt worden. Seit Anfang Juni ist die Stelle des Präsidenten vakant, geleitet wird Deutschlands größte Polizeibehörde seitdem kommissarisch von Vizepräsidentin Margarete Koppers. Die Suche nach einem Nachfolger für den ehemaligen Polizeipräsidenten Dieter Glietsch hatte im Dezember 2010 mit einer Ausschreibung begonnen.

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