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Auch Polizisten müssen nun im Dienst Parkscheine lösen. Viele tun es trotzdem nicht.

© Doris Spiekermann-Klaas

Viele Polizisten weigern sich: Parkschein im Einsatz? Unsinn!

Viele Polizisten sind verärgert - und weigern sich, im Einsatz ein Ticket zu lösen. Sie widersetzen sich damit der umstrittenen neuen Dienstanweisung.

Die Anweisung, dass Polizisten künftig einen Parkschein ziehen müssen, wenn sie nicht gerade einen Blaulicht-Einsatz haben, stößt bei den Beamten nicht nur auf Wut und Verärgerung – sondern vor allem auf Verweigerung. „Wir sind nicht bereit, aus unserer eigenen Tasche Geld auszulegen, um beim Einsatz ein Ticket zu kaufen“, sagt ein betroffener Polizist. In einigen Abschnitten hätten sich Beamte nun Schilder gebastelt, auf denen steht „Polizei darf aufgrund Einsatz hier stehen“, in anderen Dienststellen überlege man noch, wie man diese Anweisung „umgehen kann“, sagt ein anderer Ermittler.

Wie berichtet, hatte die Polizeibehörde vergangene Woche nochmals alle Dienststellen darüber informiert, dass die Geschäftsanweisung gilt, wonach die Beamten sowohl für Funk- als auch für Zivilfahrzeuge in Parkraumzonen ein Ticket bezahlen müssen. Die Polizisten werden sogar ausdrücklich aufgefordert, Kleingeld bei ihren Einsätzen dabei zu haben, um den Betrag auszulegen. Er kann später über die Reisekostenstelle erstattet werden.

Die Polizeigewerkschaften kritisierten diese Verordnung heftig. Auch die Tagesspiegel-Leser kommentierten das Thema besonders stark; etliche teilen die Kritik, wie ein Leser, der die Anweisung so zusammenfasst: Sie sei „an Schwachsinn nur schwer zu toppen“. Es mache die Polizei lächerlich und untergrabe ihre Autorität, zweitens bedeute es einen grotesken bürokratischen Aufwand und drittens behindere und demotiviere es die Polizisten. „Wer nur denkt sich einen solchen Unsinn aus?“

Es waren die Verantwortlichen der Tiefbauämter der Bezirke mit Parkraumbewirtschaftung, hieß es bei der Polizei. Bisher hatten alle Polizeifahrzeuge eine kostenlose Ausnahmegenehmigung. Seit Herbst 2011 gilt die neue Geschäftsanweisung, allerdings war man damals noch in Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung. „Die Polizei hat versucht, eine Ausnahmeregelung für das Parken von Polizeifahrzeugen in parkraumbewirtschafteten Zonen zu erreichen. Leider hat die dafür zuständige Straßenverkehrsbehörde dem nicht zugestimmt“, sagte ein Polizeisprecher. Ähnlich äußert sich Stefan Sukale, der Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres: „Bernd Krömer, der Staatssekretär für Inneres, hat sich in den Gesprächen mit der Stadtentwicklungsverwaltung für eine pragmatische polizeiliche Ausnahmeregelung eingesetzt, nach der Polizisten im Einsatz nach Möglichkeit generell von der Parkgebührenpflicht befreit werden. Dem standen straßenverkehrsbehördliche Bedenken entgegen. Es ist kein Geheimnis, dass wir mit der jetzigen Lösung nicht glücklich sind, weil sie wenig praxisorientiert ist.“

Anders hingegen sieht es Petra Rohland, die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. „Es gibt bundesrechtliche Vorgaben, die nicht einfach außer Kraft gesetzt werden können. Die Straßenverkehrsordnung gibt nicht die Möglichkeit her, dass alle Polizisten flächendeckend davon ausgenommen werden.“ Man habe einen Lösungsvorschlag unterbreitet, der aber von der Senatsverwaltung für Inneres nicht umgesetzt worden sei — zu Details wollte sich Rohland nicht äußern.

Bis eine für beide Seiten tragbare Lösung gefunden wurde, dürfen die Politessen laut Rohland aber ein Auge zudrücken: „Die bezirklichen Ordnungsämter haben natürlich die Möglichkeit, etwas kulanter mit der Angelegenheit umzugehen.“

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