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Volksentscheid Tempelhofer Feld: Abstimmung für Unentschlossene

Am 25. Mai wird pro und contra Bebauung entschieden. Aber ankreuzen kann man auch zweimal mit Ja. Für und gegen eine Bebauung. Unterdessen beraten die Parteien über einen Alternativentwurf.

Der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld eignet sich besonders für Zweifler und Unentschlossene. Denn es ist durchaus zulässig, zwei unterschiedlichen Gesetzentwürfen zuzustimmen oder beide abzulehnen. Das bestätigte Geert Baasen vom Büro der Landeswahlleiterin dem Tagesspiegel. Grundlage ist das Abstimmungsgesetz des Landes: „Jeder stimmberechtigten Person stehen so viele Stimmen zu, wie Gesetzentwürfe oder sonstige Beschlussentwürfe zur Abstimmung stehen.“

Wahrscheinlich ist, dass am 25. Mai neben dem Gesetzentwurf aus dem Volksbegehren, der Bebauung weitgehend ausschließt, ein zweiter Gesetzesvorschlag zur Abstimmung gestellt wird. Auf einen Entwurftext versuchen sich jetzt die Fraktionen des Abgeordnetenhauses zu einigen. Am Montag gab es eine erste Gesprächsrunde. „Die Sache ist in der richtigen Spur“, erklärte die grüne Fachfrau und Fraktionsvorsitzende Antje Kapek. Bis Donnerstag sollen nun „konkrete Formulierungsvorschläge“ erarbeitet werden. Über die Inhalte der ersten Sondierungsrunde wurde Vertraulichkeit vereinbart.

Am Donnerstag soll es ein zweites Arbeitsgespräch geben, am kommenden Montag wollen die Fraktionsvorsitzenden beraten. Ein fraktionsübergreifender Kompromiss würde die Chancen, den Volksentscheid zugunsten einer Randbebaung zu drehen, erheblich verbessern. Die Initiative „100 Prozent Tempelhofer Feld“, die das Volksbegehren angeschoben hatte, hätte keine politische Rückendeckung im Abgeordnetenhaus.

Doch bislang liegen die Vorstellungen der Parteien weit auseinander, und die parallel stattfindende Europawahl wird den Sinn für Gemeinsamkeiten nicht gerade befördern. Linke und Grüne wollen weit weniger Flächen bebauen als SPD und CDU. Umstritten ist auch die von der Opposition gewünschte „umfassende“ Beteiligung der Bürger bei der anstehenden Bebaungsplanung.

Denkbar wäre auch, dass am 25. Mai beide Gesetzentwürfe durchfallen. Dann könnte das Parlament wieder alleine über das Feld bestimmen.

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