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Berlin: Wer ist die „Islamische Religionsgemeinschaft“?

Die Islamische Religionsgemeinschaft beschäftigte die Gerichte bereits in den 90er Jahren. Damals ging es um eine Spende von 75 Millionen OstMark aus dem Vermögen der SED.

Die Islamische Religionsgemeinschaft beschäftigte die Gerichte bereits in den 90er Jahren. Damals ging es um eine Spende von 75 Millionen OstMark aus dem Vermögen der SED. Das Geld hatte die PDS dem Vorsitzenden der gerade erst gegründeten Religionsgemeinschaft, Abdel Majid Younes, Ende Mai 1990 gespendet. Außerdem wurden noch Darlehen in Höhe von rund 53 Millionen Ost-Mark gewährt – für den Betrieb ehemaliger SED–Erholungsheime. Dann aber trat das neue Parteiengesetz in Kraft: In der Folge beschlagnahmte die Treuhandanstalt nicht nur das Geld von Younes, sondern noch weitere SED/PDS-Spenden. Insgesamt hatte die PDS kurz vor Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes noch rund sechs Milliarden Ost-Mark an Barvermögen ihrer Mutterpartei in alle Welt verstreut. Die Islamische Religionsgemeinschaft und auch weitere Nutznießer unterlagen vor Gericht bei dem Versuch, das Geld zurückzubekommen.

DER GRÜNDER

Das Oberverwaltungsgericht Berlin beschrieb Younes in seinem Urteil vom 22. November 1996 als „gebürtigen Palästinenser, der seit 1978 in der DDR lebte und dort im Internationalen Handeszentrum in Berlin eine Außenhandelsfirma betrieb“. Im Februar 1990 gründete er mit anderen Muslimen die Islamische Religionsgemeinschaft, um in der DDR lebenden Muslimen die Möglichkeit der Religionsausübung zu geben. Am 1. März kam die Anerkennung durch das Amt für Kirchenfragen der DDR. Laut OVG wurde Younes „wegen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft gegen ihn“ vom Vorsitz entbunden.

NEUE HOFFNUNG

Nachfolger wurde zunächst Yahja Schülzke vom Islamischen Zentralrat, später dann Abdrurrahim Vural, der sich aber nicht mehr „Vorsitzender“, sondern „Präsident“ nennt. Vural will sich nicht damit abfinden, dass der SED- Geldsegen verloren ist. Er glaubt, dass die Spende gar nicht vom Parteiengesetz tangiert sei, weil das Gesetz erst nach dem Geldtransfer veröffentlicht worden sei. Genau dieses Argument sei aber schon damals vom Gericht verworfen worden, sagt ein Jurist, der damals mit dem Fall befasst war. Vural lässt sich davon nicht beirren. Er behauptet, dass er in Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium stehe und bald viel Geld erhalten werde. Damit werde er Kulturhäuser bauen. Das Innenministerium konnte derartige Verhandlungen allerdings auf Nachfrage nicht bestätigen. sve

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