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Beten für Deutschland. Bei der Fußball-WM klappt es auf der Berliner Fanmeile schon gut mit der Integration. Im Alltag sieht es oft noch anders aus. Künftig soll ein Gesetz die gesellschaftliche Teilhabe von Einwanderern und ihren Kindern erleichtern. Foto: Vario/Leukert

© Torsten Leukert / vario images

Berlin: Willkommenskultur per Verordnung

Mit einem Integrationsgesetz will der rot-rote Senat die Eingliederung von Migranten erleichtern. Schon der Entwurf ist umstritten

Die Idee ist nicht exklusiv: Mehrere Bundesländer planen derzeit ein Integrationsgesetz, um Einwanderern und ihren Nachkommen das Ankommen in der deutschen Gesellschaft zu erleichtern. Doch Berlin ist das erste Land, das einen konkreten Entwurf und einen Zeitplan dafür hat. Integration soll hier noch in diesem Jahr im Gesetzbuch verankert werden. Nach monatelanger Debatte hat Berlins Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) ein „vertrauliches“ Eckpunktepapier für das Gesetz vorgelegt, das nun heftig diskutiert wird. Anfang August soll der Entwurf vom Senat beraten und im September dem Parlament vorgelegt werden. 140 Vereine und Verbände sind dazu aufgerufen, bis zum morgigen Dienstag schriftliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf beim Senat abzugeben. Die Reaktionen fallen bislang sehr unterschiedlich aus: Währen die einen eine juristisch legitimierte Bevorzugung von Einwanderern fürchten, loben die anderen das Vorhaben als revolutionär, wieder andere halten es für schlicht überflüssig. Was aber steht tatsächlich im Eckpunktepapier? Ein Überblick – und erste Reaktionen auf die Pläne.

VOM ECKPUNKTEPAPIER ZUM GESETZ

Die rot-rote Regierung will das Integrationsgesetz unbedingt noch in dieser Regierungszeit verankern, deshalb ist der Entwurf deutlich schlanker, als anfangs geplant. Er besteht aus elf Seiten, 15 Artikeln und sieben Paragrafen. Dabei handelt es sich um ein Artikelgesetz, das heißt, fast alle Artikel sind lediglich Änderungen bereits bestehender Gesetze. So sollen unter anderem im Schul- und Sportfördergesetz, im Seniorenmitwirkungs- und Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz nur einzelne Wörter oder Sätze ergänzt werden. Auf den ersten Blick wirken manche wie eine Bagatelle. Ein Beispiel: Im Laufbahngesetz könnte künftig in Paragraf 3 bei „soziale und methodische Kompetenz“ mit einem Komma das Wort „interkulturelle“ eingefügt werden. Fertig ist Artikel IX. Im Gesetz für Sonn- und Feiertage soll der Begriff „kirchliche Feiertage“ durch „religiöse Feiertage“ ersetzt werden. Dazu zählen in Zukunft explizit auch muslimische und jüdische Feste. Im Gesetz könnten nach derzeitigem Stand sogar Krankheiten wie „Lungenpest“ und „hämorrhagisches Fieber“ erwähnt werden. Sie stehen in Artikel XI, der „Änderung zur Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes“. Da mit dem Gesetz nämlich „rituelle Waschungen“ und Beerdigungen ohne Sarg nach islamischem Brauch zugelassen werden sollen, werden dafür strikte Regeln und Hygienevorschriften vorgegeben.

GRUNDSÄTZE DER INTEGRATIONSPOLITIK

Gravierend neu sind vor allem die sieben Paragrafen in Artikel eins, dem „Partizipations- und Integrationsgesetz“. Hier wird das Ziel der Eingliederung von Einwanderern definiert: „Jede Benachteiligung und Bevorzugung für Menschen mit Migrationshintergrund auszuschließen“. Es wird festgeschrieben, wer zu dieser Gruppe zählt, nämlich Einwanderer und deren Kinder – die Kindeskinder, also die dritte Generation der Einwanderer, gehören nach dem derzeitigen Entwurf also nicht dazu. Und es steht darin, welche Institutionen die Vorgaben betreffen sollen: alle Berliner Behörden, die öffentliche Verwaltung, den Präsidenten des Abgeordnetenhauses sowie landeseigene Unternehmen und Stiftungen.

Öffentlicher Dienst: Am bekanntesten aber auch umstrittensten ist Paragraf vier, „Gleichberechtigte Teilhabe und Interkulturelle Öffnung“. Darin heißt es, „der Senat strebt die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an“. Übersetzt heißt das, dass künftig jeder vierte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einen Migrationshintergrund haben sollte. Von Quoten ist hier aber nicht die Rede, sondern von „Zielvorgaben“. Wie und bis wann sie erreicht werden sollen, steht da nicht.

Ein anderer wesentlicher Punkt für die sogenannte interkulturelle Öffnung ist „der Erwerb und die Weiterbildung von interkultureller Kompetenz für alle Beschäftigten“, etwa durch Fortbildungen. Die Kompetenz soll bei Einstellungen, Beurteilungen und Beförderungen im Öffentlichen Dienst immer berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich laut der halbseitigen Definition im Begründungspapier um „Kenntnisse über kulturell geprägte Regeln, Normen, Wertehaltungen und Symbole“. Ob Einwanderer diese Kompetenz per se haben oder nicht oder auch erst erwerben müssen, wird aber offen gelassen.

Migrantenvertretungen: Ferner setzt Artikel eins die Aufgaben und Spielräume für den Integrationsbeauftragten des Senats sowie für den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen fest. Beide Institutionen werden damit erstmals gesetzgeberisch festgeschrieben. Der letzte Punkt im Artikel: Alle Bezirke müssen einen Integrationsbeauftragten im Bezirk einführen – auch Reinickendorf und Zehlendorf. Die beiden Bezirke hatten das bislang nicht für nötig befunden.

Schule und Bildung: Zum wichtigsten Handlungsfeld der Integration, zum Thema Bildung, steht kaum etwas im Eckpunktepapier. Einzige Ausnahme: Das Schulgesetz soll ergänzt werden durch die Auflage, dass in allen Schulgremien künftig auch Menschen mit Migrationshintergrund vertreten sein sollen.

REAKTIONEN VON EXPERTEN

Eine einzigartige Signalwirkung hat das Gesetz nach Ansicht von Elena Brandalise, Vertreterin des Migrationsrats Berlin-Brandenburg: „Hier wird zum ersten Mal staatlich anerkannt, dass es eine Ungleichbehandlung gibt.“ Das sei für die Arbeit von Migrantenselbstorganisationen sehr wichtig. Umso ärgerlicher findet Brandalise, dass in Medienberichten von einer Bevorzugungspolitik die Rede war. „Es geht hier nicht um Bevorzugung, sondern um positive Gleichbehandlung“, betont sie. Das sei vergleichbar mit einer gleichstellenden Frauenpolitik, die der europäische Gerichtshof für zulässig erklärt hat, solange sie eindeutig unterrepräsentiert sind.

Am ersten Entwurf sehe der Migrationsrat durchaus kritische Punkte. Vieles sei zu abstrakt, einiges treffe den Ton nicht ganz. In der Definition von Integration ist etwa von einem „Angebot an die Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ die Rede, bei der man „den Willen und das Engagement“ zur Integration voraussetzt. „Das hat keine juristische Bedeutung“, sagt Brandalise, „und es klingt von oben herab“. Es gehe nicht um Angebote, „sondern um die Schaffung von Rahmenbedingungen“. Doch alles in allem sei der Migrationsrat zufrieden: Das Integrationsgesetz setze neue Maßstäbe und sei in einem Entwicklungsprozess.

Diese Haltung wird längst nicht von allen Betroffenen geteilt. Maryam Stibenz etwa, die Integrationsbeauftragte von Mitte, lehnt es gänzlich ab. „Muss ich demnächst mein Abstammungsbuch mit abliefern, wenn ich mich irgendwo bewerbe?“, fragt sie. Zwar sei es wichtig, eine Debatte über bessere Teilhabe zu führen, so die 35-jährige studierte Physikerin, „aber wir müssen weg von ethnisch orientierten Debatten“. Das Gesetz aber stigmatisiere Menschen als Einwanderer. Zudem würden sie mit negativen Stigmata besetzt, wie „ausgegrenzt“ oder „benachteiligt“. Statt mit einzelnen Bevölkerungsgruppen, sollte man „in Handlungsfeldern arbeiten“, sagt Stibenz, so wie in ihrem Bezirk etwa beim Spracherwerb.

Auch die SPD-Abgeordnete Bilkay Öney hält nicht viel von der Definition der Zielgruppe im Gesetz. „Menschen mit dunkler Hautfarbe und anderen Merkmalen werden immer diskriminiert“, sagt sie. Ein Beispiel dafür seien Afrodeutsche, die Deutsche seien und trotzdem Alltagsdiskriminierung kennen. „Was wir hier brauchen, ist kein neues Gesetz, sondern eine Bewusstseinsänderung.“ Öney kann zwar verstehen, dass einige das Gesetz als Symbol wünschen. Die Politikerin bezweifelt jedoch, dass es notwendig ist. „Formalia wie den Verzicht auf den Sargzwang hätte man auch anders regeln können“, sagt Öney.

Ferda Ataman

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