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Die Steuer für den Zweitwohnsitz in Berlin soll erhöht werden. Die Einkommenssteuer ist davon nicht betroffen.

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Zweitwohnsitzsteuer in Berlin: Senat will Neuberliner dazu bewegen, sich hier zu melden

Die Steuer für Zweitwohnungen in Berlin soll ab 2019 verdreifacht werden, um die Bereitschaft zu erhöhen, sich hier mit Hauptwohnsitz anzumelden

Menschen, die in Berlin ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben, sollen von 2019 an drei Mal so viel Steuern für diese Wohnung zahlen wie bisher. Damit setzt der Senat jetzt ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Wie Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) am Mittwoch sagte, sollen künftig 15 Prozent statt bisher fünf Prozent der Jahresnettokaltmiete als Steuer fällig werden. Zum selben Zeitpunkt soll die bisherige Schonfrist von einem Jahr nach der Anmeldung, in der für die Wohnung keine Steuern gezahlt werden mussten, entfallen.
Bisher liegt der Steuersatz nach Angaben des Finanzsenators im bundesweiten Vergleich unterhalb des Durchschnittswerts. In Potsdam werden 20 Prozent der Nettokaltmiete eines Jahres fällig, in München neun und in Hamburg acht Prozent.

Vor allem Studierende sind angesprochen

Laut Kollatz-Ahnen liegt das Interesse des Landes Berlin weniger darin, viele Einnahmen direkt über diese Steuer zu erzielen. Vordringlicher sei es das Ziel, mehr Menschen dazu zu motivieren, ihren Hauptwohnsitz in Berlin anzumelden. Denn: „Einwohner, die nicht mit Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind, nutzen die kommunale Infrastruktur, deren Kosten aus dem Landeshaushalt finanziert werden“, sagte Kollatz-Ahnen. Sie leisteten dazu aber weniger Beiträge, denn steuerpflichtig seien sie am Ort des Erstwohnsitzes. Hinzu kommt, dass sich auch die Einnahmen Berlins aus dem Länderfinanzausgleich an der Zahl der Einwohner mit dem Hauptwohnsitz bemessen. Vor allem Studierende, die nicht aus Berlin stammen, möchte der Senat dazu anregen, sich in der Stadt mit erstem Wohnsitz anzumelden. Von der Zahlung befreit seien etwa Arbeitnehmer, die ihren Lebensmittelpunkt mit ihrer Familie in einer anderen Stadt haben, aber beispielsweise wegen ihrer Arbeit die Werktage in Berlin verbringen müssen.

"Unsoziales Abkassiermodell"

Derzeit gibt es rund 130.000 Menschen mit Zweitwohnsitz in Berlin. Steuerpflichtig sind nach derzeitigem Stand rund 17.000. Durchschnittlich werden 197 Euro Zweitwohnungssteuer gezahlt. Für das Land Berlin bedeutet dies jährliche Einnahmen in Höhe von knapp 3,5 Millionen Euro. Der Anteil der Zahler werde sich künftig aber erhöhen, denn es sollen auch die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Daten von den Melde- zu den Finanzbehörden besser übermittelt werden. Kritik an der geplanten Erhöhung kommt von CDU und FDP: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Frank Steffel aus Reinickendorf nannte sie unverhältnismäßig. „Um die Zahl der Erstwohnsitze in Berlin zu erhöhen, sollte sich der Senat darauf konzentrieren, den Antragsstau in den Bürgerämtern zu beheben“, sagte Steffel. „Der Entschluss, die Zweitwohnungssteuer zu verdreifachen, kommt insbesondere vor einem Haushaltsüberschuss von 1,2 Milliarden Euro sehr überraschend. Gleichzeitig sollte der Senat Maß halten und bedenken, dass die Erhöhung als Signal gegen Weltoffenheit interpretiert werden kann“ erklärte Sibylle Meister, Finanzexpertin der FDP-Fraktion . Der Berliner Bund der Steuerzahler bezeichnete das Vorhaben als „unsoziales Abkassiermodell“.

Auch Politiker waren schon betroffen

Die Zweitwohnungssteuer wurde in Berlin 1997 eingeführt. Vor drei Jahren rückte sie noch einmal ins öffentliche Bewusstsein. Damals wurde bekannt, dass einige Bundestagsabgeordnete es versäumt hatten, die Steuer zu bezahlen. Dazu gehörten auch der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter sowie der SPD-Abgeordnete Niels Annen. Der Gesetzentwurf soll nun ins Parlament eingebracht werden.

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