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Kann sich freuen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

© dpa

Bundestag verabschiedet Kulturgutschutzgesetz: Ruhe nach dem Sturm

Langer Streit, manche Nachbesserung, nüchterne Entscheidung: Am Donnerstag hat der Bundestag das Kulturgutschutzgesetz verabschiedet.

Am Ende verlief alles harmonisch. Das Kulturgutschutzgesetz (KSGS), ein Jahr lang heftig umstritten, passierte am Donnerstag in zweiter und abschließender dritter Lesung den Bundestag und wird, die – bereits abgesprochene – Zustimmung der Länder vorausgesetzt, demnächst in Kraft treten. Zeit wurde es, jedenfalls für den Gesetzesteil, der sich mit dem Handel mit illegalem Kunstgut befasst, insbesondere aus Raubgrabungen, denn hier war die nationale Umsetzung der vor Jahrzehnten verabschiedeten Unesco-Konvention längst überfällig.

Den Dissens hingegen gab und gibt es über den Begriff von „national wertvollem Kulturgut“. Da hatte die federführende Behörde der Kulturstaatsministerin bereits kräftig nachgefeilt, sodass schon bei der Sachverständigenanhörung des Kulturausschusses kein ernsthafter Einwand mehr zu hören war. Der Begriff bleibt Auslegungssache der Gremien, die auf Länderebene dafür eingerichtet werden, eben solche „identitätsstiftenden“ Kunstwerke zu identifizieren und deren Bedeutung „für die Kultur Deutschlands“ und das „herausragende öffentliche Interesse“ an ihrem Verbleib innerhalb der Landesgrenzen zu begründen.

Untergangsszenarien des Kunsthandels

Wüste Untergangsszenarien hatte der Kunsthandel – genauer: einzelne Vertreter – an die Wand gemalt, was die vermeintliche massenhafte Abwanderung privaten Kunstbesitzes aus Deutschland betrifft. Zahlen und Fakten blieben allerdings ungenannt. Aus den Museen wurden jedenfalls, bis auf punktuelle Ausnahmen, Widerrufe von langfristigen Leihgaben nicht bekannt. Dass die Gesetzespraxis schon nach zwei Jahren „evaluiert“ werden soll, dürfte zur nüchternen Betrachtung beigetragen haben, und der Handel, der zuvor lautstark über bürokratische Monster bei der Erfüllung der ihm auferlegten Sorgfaltspflichten gestöhnt hatte, dürfte sich schnell auf die neue Rechtslage einstellen und etwaige Auswüchse sachlich zur Sprache bringen.
Die finale Debatte im Bundestag jedenfalls, auf ein Dreiviertelstündchen angesetzt und naturgemäß vor weitgehend leerem Hause geführt, brachte nur mehr vorgefasste Statements hervor, und bei den beiden unmittelbar aufeinanderfolgenden Abstimmungen blieb es beim Ja der Koalitionsfraktionen und der Enthaltung – nicht etwa einem Nein – der Opposition. Nun kann die praktische Erprobung beginnen.

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