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Der Das-Ich-Musiker, Ex-Pirat und jetzt Bündnis 90/Die Grünen-Politiker Bruno Kramm

© Mike Wolff

Die GEMA und das Urteil zum Urheberrecht: Alles Recht den Urhebern

Nach dem Sieg des Das-Ich-Musikers und Grünen-Politikers Bruno Kramm über die GEMA: Die Musikverlage sind schockiert und bangen um ihre Existenz.

In München beim Indie-Label und Musikverlag Trikont muss man sich das Ganze erst „in Ruhe zu Gemüte führen und diskutieren“, wie es Trikont-Geschäftsführerin Eva Maier-Holmes sagt, „gewartet haben wir darauf sicher nicht.“ Beim Meisel Musikverlag in Berlin ist die Reaktion ähnlich. Copyright-Managerin Ina Wiens spricht von einem „Schock“, hält die Angelegenheit aber noch für zu „unkonkret“, man wolle erstmal ruhig bleiben.

Es geht um das Urteil, das das Berliner Kammergericht am Montag im Streit des Das-Ich-Musikers, Ex-Piraten und Grünen-Politikers Bruno Gert Kramm und seines Bandmitglieds Stefan Ackermann mit der Verwertungsgesellschaft GEMA gefällt hat. Demnach ist die GEMA „gegenüber den klagenden Künstlern ab dem Jahr 2010 nicht berechtigt, die diesen als Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um sogenannte Verlegeranteile zu kürzen.“

Will heißen: Das Geld, das die GEMA ausschüttet, steht zuvorderst den Urhebern, also Musikern zu, nicht mehr auch anteilig den Musikverlagen oder Labels – es sei denn, „die Urheber (hätten) zugunsten der Verleger konkrete Zahlungsanweisungen getroffen oder ihre Ansprüche auf ein Entgelt gegen die GEMA an die Verleger (zumindest teilweise) abgetreten.“ Nur seien solche Vereinbarungen zugunsten der Verleger, so das Kammergericht in seiner gestrigen Pressemitteilung „aber weder typisiert erkennbar noch in dem vorliegenden Fall der klagenden Künstler feststellbar.“ So könnten auf die Musikverlage in Deutschland Einnahmeverluste in Millionenhöhe zukommen. Beim Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) herrscht einer ersten Erklärung nach „blankes Entsetzen“, von „80 Prozent der Umsatzerlöse“ würden die Musikverlage damit abgeschnitten werden: „Die deutschen Musikverleger sind (...) in höchster Alarmbereitschaft und fürchten um ihre Existenz.“

Gut möglich, dass wie die Buchverlage auch die Musikverlage Geld zurückzahlen müssen

Das Urteil, das bislang ein Teilurteil und nicht rechtskräftig ist und dessen schriftliche Gründe noch nicht vorliegen, ähnelt dem des Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall der VG Wort, nach dem die Verlage nicht mehr an den Ausschüttungen für physische und digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke beteiligt werden, sondern diese ausschließlich den Autoren und Autorinnen zustehen sollen. Dieses Urteil trifft besonders kleinere Verlage, die in diesen Wochen gerade Rückzahlungsaufforderungen der VG Wort zugestellt bekommen und sich in ihrer Existenz bedroht sehen. So weit ist es im Fall des GEMA-Urteils des Berliner Kammergerichts noch nicht – doch ist absehbar, dass Musikverlage womöglich zu Unrecht vereinnahmte Tantiemen an Musiker zurückzahlen müssen.

Wobei junge Musiker mit Labels und Verlagen oft erstmal Verträge schließen, in denen die Beteiligung der Verlage an GEMA-Ausschüttungen vereinbart werden. So wie es Harald Heker, der Vorstandsvorsitzende der GEMA, in einer ersten, naturgemäß empörten Reaktion darlegt: „Entscheidend ist jedoch, dass die Autoren und Verleger sich seit Jahrzehnten darüber einig sind, dass beide wirtschaftlich von den Einnahmen durch die Rechteeinräumung profitieren sollen. Wenn der Urheber den Verleger als Gegenleistung für die verlegerische Tätigkeit entlohnen möchte, ist diese Beteiligung legitim.“

Wer jedoch direkt mit der GEMA in Kontakt ist (nur welcher junge Musiker kümmert sich sogleich darum?) und bezüglich seiner Rechte Verleger und Labels außen vor lässt, wer überhaupt als Musiker gleichzeitig sein eigenes Label betreibt, sollte auch als Urheber ausschließlich von GEMA-Ausschüttungen profitieren können. „Den Verlegern stehe kein eigenes Leistungsschutzrecht zu“, so das Berliner Kammergericht. „Dementsprechend könnten sie auch nicht beanspruchen, an den Einnahmen aus Nutzungsrechten beteiligt zu werden.“ Bei Trikont ist man sich allerdings sicher, dass es wieder die kleinen, unabhängigen Verlage und Labels sind, die nun in Schwierigkeiten geraten.

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