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Werke von Georg Baselitz in der Pinakothek der Moderne.

© Peter Kneffel / dpa

Kulturgutschutzgesetz: Museumsdirektor verteidigt Entwurf

Der Gesetzesentwurf für das Kulturgutschutzgesetz greift Unesco-Vorgaben auf, sagt Markus Hilgert vom Vorderasiatischen Museum in Berlin. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, stimmte zu.

Auch der Direktor des Vorderasiatischen Museums der Staatlichen Museen zu Berlin, Markus Hilgert, hat Proteste gegen die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes zurückgewiesen. Derzeit müsse eine Wurst, die aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt werde, deklariert werden, ein antikes Kulturgut nicht, „das ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten“, sagte Hilgert am Donnerstagabend in Berlin. Der vorliegende Gesetzentwurf greife endlich die Vorgaben der Unesco für Deutschland auf. Damit dürften Kulturgüter aus dem Ausland künftig nurmehr mit einer eindeutigen Ausfuhrbescheinigung des Herkunftsstaates nach Deutschland gebracht werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, pflichtete Hilgert bei. Es brauche einen „lückenlosen Besitznachweis“, sagte der ehemalige Kunsthändler. Er könne die Aufregung um die Frage des nationalen Kulturgutes und dessen Ausfuhr nicht nachvollziehen, denn die Frage der Einfuhr von Antiken aus dem Ausland sei viel wichtiger. „Es ist gesellschaftlich geächtet, Drogenhandel zu betreiben, aber es ist nicht gesellschaftlich geächtet, illegalen Antikenhandel zu betreiben“, sagte Zimmermann. Hier brauche es dringend ein Umdenken. Die beiden äußerten sich bei der Premiere des Buches „Das schmutzige Geschäft mit der Antike - Der globale Handel mit illegalen Kulturgütern“ von Günther Wessel.

Schutz vor Abwanderung

Das neue Kulturgutschutzgesetz soll den grenzüberschreitenden Handel mit Kunst- und Kulturgütern klarer regeln. Hintergrund ist einerseits der gestiegene Handel mit geraubten Kunstschätzen aus dem Nahen Osten. Hier galt für Kunstwerke bislang nur ein Einfuhrverbot, wenn sie auf einer entsprechenden Liste des Herkunftslandes vermerkt waren. Künftig sollen Kulturgüter eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftsstaates und einen eindeutigen Herkunftsnachweis benötigen.
Auf der anderen Seite soll mit dem Gesetz national wertvolles Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Mit Blick auf die Ausfuhr von Werken soll neben der Genehmigungspflicht in Nicht-EU-Länder künftig eine Genehmigungspflicht ab gewissen Alters- und Wertgrenzen für den Handel innerhalb der Union gelten.
Bislang liegt ein überarbeiteter, aber weiterhin vorläufiger Referentenentwurf vor. Der Kunsthandel sieht den Entwurf äußerst kritisch, Museen befürworten die Novelle zu großen Teilen. Künstler wie Georg Baselitz haben angekündigt, ihre Werke aus Museen zu entfernen. (kna)

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