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Suhrkamp: Die Villa, der Verlag und das Geld

Das Berliner Landgericht hat die Begründung für seine Urteile im Fall Suhrkamp vorgelegt.

Neun Tage nach dem Urteilsspruch in zwei Suhrkamp-Prozessen zwischen der Ulla und Siegfried Familienstiftung und Hans Barlachs Medienholding AG hat nun das Berliner Landgericht seine Entscheidungsgründe schriftlich dargelegt (nachzulesen unter www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse). Diese Begründungen sind die Grundlage, mit der die Familienstiftung und ihr Anwalt Peter Raue in Berufung gehen werden, nachdem das Landgericht in beiden Verfahren Hans Barlach als Kläger Recht gegeben hatte. Danach soll die Geschäftsführung des Verlags Schadenersatz von fast 300 000 Euro an den Gesamtverlag zahlen, wegen der Vermietung von Unseld-Berkéwiczs privater Villa in Nikolassee an den Verlag. Zudem muss nach diesem Urteil Unseld-Berkéwicz ihren Posten als Geschäftsführerin räumen, genauso wie ihre Mitgeschäftsführer Thomas Sparr und Jonathan Landgrebe.

Nach der Lektüre der richterlichen Begründungen entsteht der Eindruck, dass es schwer werden dürfte für Unseld-Berkéwicz und ihre Getreuen, diese Urteile anzufechten. Auf der Basis einer Gesellschaftervereinbarung, die vor dem Umzug nach Berlin getroffen wurde, hätte die Geschäftsführung den Minderheitsgesellschafter des Verlags nicht nur über Vermietung und den Kauf von Einrichtungsgegenständen für besagte Räume informieren müssen, und zwar nicht erst ein Jahr später, sondern vorher. Erschwerend komme hinzu, dass es Ziel der Gesellschafterveinbarung von 2009 war, „Kosten nachhaltig zu reduzieren“, so das Gericht. „Dem stand die Anmietung der Räume entgegen.“ Mehrmals spricht der Richter vom „pflichtwidrigen“ Verhalten der Geschäftsführung.

Interessant ist es, in diesem Zusammenhang zu erfahren, dass es beim Umzug primär um Geld ging. „Zur Verbesserung der Ertragssituation schlug die Geschäftsführung 2008 vor den Standort des Verlags von Frankfurt/Main nach Berlin zu verlegen“, heißt es in der Begründung. Beide Gesellschafter hielten in ihrer Vereinbarung fest, dass durch den Umzug „die Kosten der Suhrkamp-Kommanditgesellschaften wesentlich und nachhaltig reduziert werden, insbesondere durch Reduktion des Personalbestandes und des sonstigen betrieblichen Aufwands.“ Ulla Unseld-Berkéwicz hatte seinerzeit den Wechsel nach Berlin vor allem programmatisch begründet. Ach, der Geist – er wird es schwer haben, Suhrkamp jetzt noch aus der Bredouille zu helfen. gbar

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