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Das Watchblog "Störungsmelder" wird von "Zeit online" gehostet

© Matthias Meisner

"Störungsmelder" und Pressefreiheit: Justiz blockt Neonazi-Watchblog

Ein "Zeit"-Blog berichtet über Rechtsextreme, doch Ämter verweigern ihm Auskünfte. Ein Gericht bestreitet, dass es sich um Journalismus handelt.

Von Matthias Meisner

Die Fragen sind wichtig, mehr denn je: Was passiert in der rechtsextremen Szene? Wo sind die Neonazis besonders aktiv? Welche Strategien wenden sie an? Warum finden sie Gehör? Und was kann man gegen sie tun? Um das zu klären, hat "Zeit online" vor neun Jahren den Neonazi-Watchblog "Störungsmelder" gestartet. Fortlaufend wird seither über die rechte Szene berichtet, auch wenn sie mal nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht. Zuletzt beispielsweise über einen "Identitären"-Aufmarsch in Berlin, Verbindungen von Russlanddeutschen zur extremen Rechten und eine Sonnenwendfeier im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm.

Es ist journalistische Arbeit im besten Sinn, die allerdings jetzt einen Dämpfer bekam. Denn das Verwaltungsgericht Augsburg sieht im "Störungsmelder" kein Presseorgan - und verweigerte einem der Autoren deshalb die Auskunftsrechte gegenüber Behörden. Konkret wollte der freie Journalist, der neben dem "Störungsmelder" auch für weitere Medien arbeitet, von der zuständigen Staatsanwaltschaft wissen, welche der an das bayerische Landeskriminalamt gemeldeten "rechtspolitisch motivierten Straftaten" aufgeklärt und welche Ermittlungen eingestellt wurden. Und das, mit Verweis auf das bayerische Pressegesetz, gerichtlich durchsetzen.

Die Verwaltungsrichter (Aktenzeichen: Au 7 E 16.251) folgten dem nicht. Aus ihrer Sicht ist das Blog ein "öffentliches, für jeden zugängliches Diskussionsforum", in dem "jedermann" Beiträge veröffentlichen könne. Dem Blog fehle die Eigenschaft als "Organ der Presse". Und nur das biete "Gewähr für die publizistische Verbreitung der Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit", wie die Richter formulierten. Eine Behandlung von Internetdiskussionsforen als Presseorgan würde den presserechtlichen Auskunftsanspruch hingegen "in ein zu allgemeines Auskunftsrecht wandeln". Insbesondere sei das Weblog keine Zeitung oder Zeitschrift, die "Beitragsverfasser", zu denen der Antragsteller gehöre, seien damit auch nicht "Redakteure oder andere von ihnen genügend ausgewiesene Mitarbeiter".

In der Selbstdarstellung des "Störungsmelders" heißt es: "Hier berichten und diskutieren Prominente, Fachleute und Schüler aus betroffenen Regionen über Rechtsextremismus." Es gehe um den persönlichen Erfahrungsaustausch "und auch darum zu zeigen, dass Neonazis keine Lösung parat haben". Der Kläger erklärte dazu, die veröffentlichten Nachrichten würden redaktionell betreut und stünden unter der presserechtlichen Verantwortung des "Zeit online"-Chefredakteurs. Eine offene Diskussion würde lediglich in den Kommentarspalten stattfinden, die Beiträge hätten damit eine Bedeutung vergleichbar einem Leserbrief.

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Für "Zeit online" ist die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehbar. Der Verlag hatte den "Störungsmelder" 2007 gemeinsam mit Partnern wie der Aktion "Gesicht zeigen" und anderen Medien gestartet und hostet ihn unter blog.zeit.de. Schon sieben Monate nach dem Start wurde das Projekt mit dem "Grimme online Award" ausgezeichnet. Immer wieder fließen die vom "Störungsmelder" recherchierten Informationen in die Berichte anderer Medien ein. Die „Zeit“ und der Tagesspiegel gehören beide zur Verlagsgruppe Dieter von Holtzbrinck.

Die Chefredaktion von "Zeit online" erklärte auf Tagesspiegel-Anfrage: "Der Störungsmelder gehört zu ,Zeit online', für die Texte gelten die gleichen Kriterien wie für Texte anderer freier Autoren." Zwar würden die Autoren autonom agieren, sie "werden aber von der Redaktion unterstützt". Obwohl der Kläger in seiner Rolle als freier Autor geklagt hat, wird er nun von "Zeit online" unterstützt. "Wir haben dem Autor juristischen Beistand für die Beschwerde angeboten, die er bereits eingelegt hat."

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) hofft auf eine Korrektur der Augsburger Gerichtsentscheidung. Der DJV-Vorsitzende Frank Überall sagte dem Tagesspiegel: "Ich vertraue darauf, dass das im Hauptsacheverfahren klar gestellt wird: 'Störungsmelder' ist ein offizielles Projekt des Medienhauses ,Zeit online'. Es ist absurd, das nicht als Presse anzuerkennen."

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