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Air Berlin klagt wegen des BER-Debakels - und fordert Millionen.

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Air Berlin verklagt Flughafen: Check-in der Anwälte

Wer auch immer mit der Flughafengesellschaft künftig Geschäfte macht, weiß nun: Traue diesem Geschäftspartner nur, wenn du wirklich alles schriftlich hast.

Wenn den streitbaren Hartmut Mehdorn jemals breite öffentliche Sympathie bei einer seiner mehr oder minder spektakulären Ankündigungen begleitet hat, dann jetzt. Der Air-Berlin-Chef verklagt die Flughafengesellschaft wegen der Verschiebung des Eröffnungstermins auf Schadenersatz: Seiner Gesellschaft sei bisher ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Mit diesem für ihn schon aus aktienrechtlichen Überlegungen unausweichlichen juristischen Schachzug tritt Mehdorn die Flucht nach vorne an. Air Berlin hätte ohne den neuen Großaktionär Etihad nicht überleben können, und auch mit dem Partner aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wird die Luft zum Überleben immer knapper. Ticketsteuer und hohe Kerosinpreise schlagen beim für Air Berlin typischen Kurz- und Mittelstreckenverkehr besonders zu Buche.

Bisher sind die Bahn und die Lufthansa der Klage weder beigetreten noch zogen sie selbst vor Gericht. Aber beide Unternehmen verweisen ebenfalls auf hohe Verluste, weil der Flugbetrieb von BER nicht, wie geplant, im Juni aufgenommen wurde. Air Berlin und Lufthansa sind von den Fehlplanungen in Schönefeld besonders betroffen, weil sie mit der Eröffnung die Zahl der Flüge von und nach Berlin deutlich gesteigert hätten. Was im neuen Flughafen in Schönefeld willkommenes Zusatzgeschäft für Luftgesellschaften und den Flughafenbetreiber geworden wäre, entwickelt sich in Tegel zum Dauerstress für Flugpassagiere, Mitarbeiter und Anwohner.

Aber auch die vielen kleinen Ladenbetreiber, die Fuhrunternehmer und Tausende, die sich in Schönefeld neue Jobs erhofft hatten, schauen nun gespannt, wie es mit der Air-Berlin-Klage weitergeht. Flughafenchef Rainer Schwarz spricht Mehdorn jede Erfolgschance vor Gericht ab. Man habe mit der Airline schließlich keinen fixen vertraglichen Eröffnungstermin vereinbart, ließ er mitteilen. Dass auch er damit vorerst nur eine Rechtsposition absteckt, ist unbenommen. Arrogant wirkt es trotzdem. Immerhin stand der Juni-Termin in allen internationalen und nationalen Flugplänen, weil mit ihm der Wechsel von Tegel nach Schönefeld verbunden war. Wer auch immer mit der Flughafengesellschaft künftig Geschäfte macht, weiß also nun: Traue diesem Geschäftspartner nur, wenn du wirklich alles schriftlich hast.

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