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Die Reihen geschlossen. Erdogan-UnterstützerInnen beim Jubel.

© REUTERS/Yiannis Kourtoglou

Justiz: Völkermord ist kein Fall der Meinungsfreiheit

Die Leugnung der Massaker an den Armeniern kann nicht bestraft werden, urteilt der Menschenrechtsgerichtshof - das geht zu weit. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Angela Merkel reist heute in die Türkei, nicht zuletzt, um Präsident Erdogan als wichtigen Helfer in der Flüchtlingskrise zu umgarnen. Diplomatisch untermalt wird der Besuch vom vorläufigen Stopp der umstrittenen Bundestagsresolution zum Völkermord an den Armeniern, der in der offiziellen türkischen Lesart nicht mehr war als ein tragisch verlaufener Bürgerkrieg.

Ein Geste guten Willens, doch noch mehr dürfte sich Erdogan über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dieser Woche gefreut haben: Das Gericht sprach den nationalistischen türkischen Politiker Dogu Perincek frei, der 2007 wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern in der Schweiz verurteilt worden war. Die Meinungsfreiheit sei wichtiger. Eine Botschaft, die man in der Türkei verstanden haben wird: Was damals im Osmanischen Reich geschah, Massaker, Vertreibung, Todesmärsche mit hunderttausenden Opfern, war alles, aber kein Holocaust. Denn dessen Leugnung ist mit Einverständnis des EGMR in vielen europäischen Ländern strafbar.

In der Schweiz trifft der Richterspruch auf Kritik, und das zu Recht. Das kleine Land hat einen großen Anspruch, es hat in seinem Strafrecht einen Anti-Rassismus-Paragrafen eingefügt, der schärfer ist als viele andere im Hoheitsgebiet der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bestraft wird unter anderem, wer „Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht“. Die Schweizer Justiz legte im Verfahren gegen Perincek Wert darauf, dass jeglicher Völkermord gemeint sei.

Wenig in der Gesetzgebung ist schwieriger als Äußerungen über Geschichte unter Strafe zu stellen. Geschichte wird in jeder Generation neu verhandelt. Sie lässt sich nicht einfrieren. Gleichwohl ist das Bemühen darum legitim, wenn das Propagieren einer bestimmten Sichtweise zum Angriff auf die Menschenwürde wird. Entscheidend ist der Einzelfall. Es sollte jedem europäischen Staat überlassen bleiben, wie er diese Fälle typisiert und wie seine Justiz sie anschließend be- und verurteilt. Es mag Empfindliche geben, wie die Schweiz, und solche, die sogar das Abstreiten von Gaskammern als Teil des historischen Diskurses begreifen. Hauptsache, die Gesetze sind so, dass jeder weiß, was ihm blüht. Perincek war klar, was ihn erwarten würde.

Die deutsche Richterin am EGMR, Angelika Nußberger, hat in einem Minderheitsvotum auf diese Schwäche in den Urteilsgründen hingewiesen: Staaten haben die Freiheit, sich in ihren Strafgesetzen mit Völkermord-Opfern solidarisch zu erklären. Anders als die Richtermehrheit meint, müssen sie dazu nicht erst selbst einen Völkermord erlebt haben. Auch das ist Freiheit, wenn auch keine Meinungsfreiheit.

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