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Das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen wurde am Dienstag vom Bundesarbeitsgericht gelockert.

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Kirchen und Verdi: Jesus wird Gewerkschafter

Bislang durften die 1,3 Millionen Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen keine Arbeitskämpfe führen. Das entspreche nicht dem christlichen Menschenbild, argumentieren die Kirchen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgericht ändert das. Gut so.

Würde Jesus streiken? Wäre er bei Verdi? Die Kirchen behaupten: Arbeitskampf mit Streik und Aussperrung entspricht nicht dem christlichen Menschenbild. Deshalb werden in den kirchlichen Einrichtungen Löhne und Arbeitsbedingungen einvernehmlich in arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Streiken war den rund 1,3 Millionen kirchlichen Mitarbeitern bisher verboten. Das hat sich mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geändert. Jetzt dürfen sie streiken, oder aber die Gewerkschaften müssen in die Verhandlungen der Kommissionen miteinbezogen werden.

Das ist ein kluges Urteil. Für bessere Arbeitsbedingungen einzutreten, auch wenn es dem Arbeitgeber wehtut, ist nichts Unchristliches. Zumal der hohe Anspruch, den die Kirchen jahrzehntelang vor sich hergetragen haben, wonach es sich bei ihnen besser und vor allem besser bezahlt arbeiten lässt, nicht mehr der Wirklichkeit entspricht.

Diakonie und Caritas sind große Wirtschaftsunternehmen und müssen auf einem hart umkämpften Markt bestehen. Und so beschäftigen mittlerweile auch einige kirchliche Betriebe Putzfrauen von Leiharbeitsfirmen und arbeiten mit schlecht bezahlten Aushilfskräften. Die arbeitsrechtlichen Kommissionen sind zwar formal paritätisch besetzt, doch die Arbeitnehmervertreter sind nur selten geschult für diese Aufgabe und oftmals keine echten Streitpartner der Arbeitgeber. Man bemüht sich seit ein paar Jahren, diese Missstände zu beheben. Hätte man sich früher gekümmert, wäre es womöglich gar nicht zu dem Gerichtsverfahren gekommen. Wer Sonderrechte beansprucht, muss eben auch besonders vorbildlich sein.

Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier verfolgte am Dienstag die Sitzung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.
Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier verfolgte am Dienstag die Sitzung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.

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Der Richterspruch hindert die Kirchen nicht, an ihrem Anspruch festzuhalten, einen eigenen Weg zu gehen, sich positiv abzuheben von anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen. Aber dafür ist nicht ausschlaggebend, ob Ärzte und Krankenschwestern streiken dürfen, oder ob sie bei Verdi engagiert sind. Viel wichtiger wäre es, dass sich das besondere, christliche „Etwas“ in der Qualität der Pflege zeigt, in der besonderen Hinwendung zu all den Kranken und Beladenen. Darin, dass die Mitarbeiter bei Diakonie und Caritas andere Antworten haben auf die Frage nach dem Sinn des Lebens. Dass sie zuhören und da sind, ohne gleich hochzurechnen, wie viel sie daran verdienen. Das ist der Anspruch, den die Kirchen nicht aufgeben sollten. Das ist der Wettbewerbsvorteil, weswegen sich Patienten und Ratsuchende für ein christliches Haus entscheiden.

Das Urteil der Arbeitsrichter ist auch deshalb klug, weil es die Kirchen und Verdi zur Zusammenarbeit zwingt. Die Feinde der Kirchen sind nicht die Gewerkschaften und für die Gewerkschaften sind es nicht die Kirchen. Die Feinde sind die niedrigen Pflegesätze. Dort, wo sie ausgehandelt werden, müssen Verdi und die Kirchen gemeinsam Überzeugungsarbeit leisten. Und bei uns allen, die wir uns fragen sollten: Wie viel ist uns die Pflege wert? Wie viel darf der menschenwürdige Umgang miteinander kosten?

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