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Meinung: Entschuldigen und entschädigen

Der Mord an den Herero vor hundert Jahren gilt als der erste deutsche Genozid. Im Bewusstsein der Bürger und in den Geschichtsbüchern hat er keinen Platz

Von Caroline Fetscher

Noch vor vierzig Jahren gab es deutsche Mütter, die beim Blick in unaufgeräumte Kinderzimmer ausriefen: „Hier sieht es ja aus, wie bei den Hottentotten!“ Bis heute, erklären Zeithistoriker, sei der Umgang der Deutschen mit ihrer Kolonialzeit ihnen unbewusst und von Verdrängung geprägt.

Umso aufrüttelnder ist es für manche, wenn heute Nachfahren von Opfern dieser Epoche Reparationen fordern wie jetzt die Herero. 1904, vor hundert Jahren, lehnten sich die Einheimischen im südwestlichen Afrika, dem heutigen Namibia, unter ihrem Oberhäuptling Samuel Ma Herero gegen die deutschen Kolonialherren auf. Sie hatten die systematische Übervorteilung satt, die schamlosen Landnahmen der Siedler und die Zwangsarbeit.

Deutsche Truppen unter Generalleutnant von Trotha erschossen Tausende der Aufständischen und jagten weitere Tausende in die Omaheke-Wüste, in den sicheren Tod durch Verdursten. Es war ein bewusst begangener Massenmord, daran ließen auch die wilhelminischen Geschichtsschreiber keinen Zweifel. Man habe den Feind „wie ein halb zu Tode gehetztes Wild von Wasserstelle zu Wasserstelle gescheucht“, steht zu lesen. „Die Omaheke (die Wüste) sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: die Vernichtung des Hererovolkes.“

Jetzt fordern die Nachfahren der damals Erschossenen und Verdursteten Entschädigung. Spät, aber verständlich – und moralisch legitim. An wen können sie sich wenden? Im ehemaligen „Deutsch-Südwestafrika“, das heute Namibia heißt, hat Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul diesen Sonnabend den Auftrag, sich einerseits politisch korrekt zu verhalten – sie will sich zur deutschen Schuld bekennen –, ohne andererseits konkrete Zahlungen zu versprechen: entschuldigen statt entschädigen.

Unmissverständlich liegen die Fakten auf dem Tisch der Geschichte: Geplant war ein Genozid. Genozid, also Völkermord, ist laut internationalem Recht das schwerste aller denkbaren Verbrechen. Wie Mord nicht verjährt, so kann auch Völkermord nicht verjähren. Nur knapp dreißig Jahre währte der deutsche Kolonialruhm in „Südwest“ – eher kurz, verglichen mit dem der Briten, Franzosen, Belgier oder Spanier. Doch auch deutsche Kolonialherren fanden Zeit genug, schwere Verbrechen zu begehen, Untaten, die in deutschen Schulbüchern bis heute kaum auftauchen.

Seit geraumer Zeit allerdings erhält Windhuk, Hauptstadt und Sitz der Regierung Namibias, ungewöhnlich großzügige Entwicklungshilfe. Mehr, erklärt das Auswärtige Amt, sei nicht möglich. Und andere Wege, Zahlungen zu erwirken, seien nicht erwünscht.

Während Namibias Regierung diesen Kurs akzeptiert und daher eine Klage Namibias gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag derzeit ausgeschlossen ist, zogen Stellvertreter der etwa 18 000 Herero, Nachfahren der ehemals fast 70 000 ihrer ethnischen Gruppe, vor ein US-Gericht. Per Zivilklage wollen sie Geldforderungen durchsetzen, nicht gegenüber dem Staat Deutschland, sondern gegenüber den Rechtsnachfolgern einiger Firmen und Banken, die einst profitierten, etwa den Woerman-Erben und der Deutschen Bank.

Selbst wenn Wieczorek-Zeul, wie damals Willy Brandt in Polen, vor einem Mahnmal einen Kniefall beginge – den Herero, die sich in Namibia selbst als Randgruppe empfinden, wäre das keineswegs genug. So verständlich es ist, dass Joschka Fischers Ministerium keinen internationalen Prozess um deutsche Schuld in „Südwest“ riskieren will, so halbherzig und ethisch fragwürdig bleibt doch die Haltung, Namibia erhielte ja auf dem Weg über Entwicklungshilfe indirekte Entschädigung. Wie viel davon fließt wirklich an die seit Generationen traumatisierte und dezimierte Gruppe der Herero? Darauf haben die Geldgeber keinen Einfluss, das wird in Windhuk entschieden.

Als ein möglicher Ausweg aus dem Dilemma böte sich die direkte Zuweisung eines Teils der Hilfsgelder an die Herero an. „Zweckgebundene Mittel“ nennt man das im Amtsdeutsch. Denkbar sind auch, alternativ oder parallel, Verhandlungen mit den betroffenen Firmen, die nach dem Modell der Entschädigung für Zwangsarbeiter einen Herero-Fonds einrichten könnten.

Nicht zuletzt muss das Kapitel der Herero endlich Raum im Geschichtsunterricht finden. Auch das noch? So werden manche in Deutschland fragen. Ja, auch das noch. Denn es geht um die historische Wahrheit.

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