Lärmschutz am BER : Eine schallende Ohrfeige für die Planer

16.06.2012 00:00 Uhrvon
Die Betreibergesellschaft wollte beim Lärmschutz sparen - und muss nun mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Foto: p-a
Die Betreibergesellschaft wollte beim Lärmschutz sparen - und muss nun mit erheblichen Mehrkosten rechnen. - Foto: p-a

Die Betreiber des künftigen Großflughafens wollten am Lärmschutz sparen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nun die Bürger gestärkt, zu Recht. Doch jetzt wird es richtig teuer.

Wann vom Flughafen in Schönefeld einmal geflogen wird, steht in den Sternen. Aber wann immer der Flughafen in Betrieb geht – die Anwohner haben ein Recht auf einen angemessenen Schallschutz. Das ist nicht irgendein Recht, dessen Ausmaß in das Ermessen der Betreibergesellschaft gestellt ist, sondern der Schutz vor Fluglärm, dessen Umfang das Bundesverwaltungsgericht in seinem Flughafenurteil vom März 2006 auf mehr als 30 Seiten beschrieben hat. Diesen Rahmen im Nachhinein zu unterlaufen, um Geld zu sparen, hat der Flughafengesellschaft nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagt.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Betreiber des künftigen Großflughafens.

Die wollten durch eine Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses erreichen, dass sie mit minderen und damit billigeren Schallschutzmaßnahmen davonkommen. Dass dies gelingen könne, war dabei eine geradezu kindische Annahme, denn die Anforderungen der Gerichte an den Lärmschutz im Umfeld großer Flughäfen sind zuletzt von Jahr zu Jahr in dem Maß gestiegen, in dem neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Fluglärmbelastung vorlagen.

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Jetzt wird es richtig teuer, denn nun müssen nicht nur die Schutzmaßnahmen in 14 000 Wohnungen verbessert werden, sondern zuvor müssen die weniger gut isolierenden Fenster aus diesen Wohnungen wieder herausgerissen werden. Das wird eine Viertelmilliarde Euro kosten – aber nicht irgendjemanden, sondern die Bürger in Berlin und Brandenburg, denn diese beiden Bundesländer sind, neben dem Bund, die Träger des Flughafens.

Bei diesem ohnehin exorbitanten Betrag wird es nicht bleiben, sollten jene Kläger recht bekommen, die aus einem Protokoll der Projektplanungsgesellschaft herauslesen, dass die Flughafengesellschaft schon im Oktober 1998 wusste, dass im Parallelbetrieb auf abgeknickten Routen gestartet werden muss. Sollte das zutreffen, sind nämlich Hunderte von Bauherren getäuscht worden, die in gutem Glauben ihre Häuser dort errichteten, wo angeblich nie Fluglärm drohen würde.

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