Leistungsschutzrecht : Die Verlage sind neidisch

30.08.2012 10:45 Uhrvon
Verlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Foto: dpa
Verlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. - Foto: dpa

Nun müssen Google und Co. zahlen: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett grünes Licht für das "Leistungsschutzrecht" gegeben. Ihr eigentliches Problem lösen die Verlage damit aber nicht.

Man stelle sich vor, das Unternehmen A stellt ein Produkt her, sagen wir, Zahnbürsten. Das Unternehmen B stellt die Zahnbürsten in seinem Schaufenster aus und leitet Kunden schnell und unkompliziert an A weiter. Unentgeltlich, denn das Interesse an Zahnbürsten ist so groß, dass Unternehmen B von der Werbung leben kann, die außerdem in dem Schaufenster zu sehen ist. Trotzdem ist A, der Hersteller, sauer. Er erwirkt, dass die Regierung Unternehmen B das Geschäft untersagt. Dafür, dass B die Zahnbürsten bewirbt und dem Hersteller Kunden zuleitet, soll es jetzt zahlen. Verrückt, oder? Aber eben passiert. Das Kabinett hat dem Drängen der Zeitungsverleger nachgegeben und verpflichtet Google und andere Suchmaschinen, in Zukunft dafür Gebühren zu zahlen, dass sie Artikel finden und Leser auf Presse-Webseiten weiterleiten.

Die Verleger meinen, Google verdiene zu Unrecht mit anderer Leute Inhalten Geld. Damit wäre man beim Schlüssel zum Verständnis, dem Neid. Denn es stimmt, Google verdient im Internet Geld, viel Geld. Den Verlegern ist das noch nicht gelungen. Daran wird aber auch das „Leistungsschutzrecht“ nichts ändern.

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Google und Co. sollen künftig zahlen

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