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Martensteins Kolumne: Ein Gespräch über die Platzvergabe beim NSU-Prozess

Wer zuerst kommt, mahlt zu erst - so wollte es das Oberlandesgericht in München bei der Platzvergabe des NSU-Prozesses. An diesen Regeln ist doch nichts Irres oder Ausländerfeindliches, heißt es in Martensteins neuester Kolumne.

Ein Gespräch über den NSU-Mordprozess und die Nichtzulassung von türkischen oder deutsch-türkischen Journalisten als Prozessbeobachter.

A sagt: „Beim Kachelmann-Prozess in Mannheim waren, weil Kachelmann Schweizer ist, zehn Plätze für Journalisten aus der Schweiz reserviert. Sogar beim Kachelmann-Prozess!“

B sagt: „Jede Kammer darf das bestimmen, wie sie will. Und Regeln sind Regeln. So funktioniert Justiz, Herrgott noch mal. Paragrafen. Das Gericht sagt, nach den und den Kriterien werden bei uns jetzt die Presseplätze verteilt, also in diesem Fall nach dem Prinzip, wer zuerst kommt, wird zuerst bedient. An diesen Regeln ist doch nichts Irres oder Ausländerfeindliches. Wenn zuerst ein Aserbaidschaner kommt, dann kriegt eben der Aserbaidschaner den Platz. Und da wird dann halt für keinen eine Extrawurst gebraten. Da heißt es, schnell sein. Klar, man hätte auch andere Regeln aufstellen können, das Gericht darf das alles ja wie gesagt selber festlegen. Vielleicht wären andere Regeln richtiger gewesen, das geb’ ich gern zu. Eine Quote für Türken. Wo die Polizei bei der Verfolgung der Täter so versagt und die Täter zuerst nur im türkischen Milieu gesucht hat. Das wäre sensibler gewesen, aber jetzt war es halt anders. Das Gericht war unsensibel. Nun frage ich, was es heißt, wenn das Gericht einknickt vor dem Druck der Öffentlichkeit.

Wenn es heißt, ach so, die Zeitungen finden nicht gut, was das Gericht entscheidet, oh weh, der türkische Botschafter ist empört, und dann auch noch die Meinungsumfragen, na, da revidieren wir mal besser schnell unseren Entschluss. So einen Prozess kannst du doch in der Pfeife rauchen, bei dem klar ist, dass die öffentliche Meinung Regie führt. Das wäre ein Schauprozess, eine Farce. Und wenn ich höre, dass deutsche Journalisten ihre Plätze an türkische Kollegen weitergeben wollen – geht’s noch? Wenn du eine Akkreditierung für die Berlinale hast, darfst du die auch nicht an deine Tante Gaby weitergeben. Und was kommt als Nächstes, darf die Angeklagte ihre Strafe vielleicht auch weitergeben? Das Gericht ist Herr des Verfahrens. Richter sind unabhängig. In Russland oder der Türkei halten sie es vielleicht anders, aber Danke nein, das übernehmen wir eher nicht.“

A sagte: „Davon ist vieles richtig. Aber jetzt stelle ich mir mal kurz vor, es hätte irgendein Pfiffikus die Termine für die Bewerbung um die Plätze ganz früh in die Türkei durchgegeben. Und natürlich hätten sich sofort türkische Journalisten angemeldet ohne Ende. Und jetzt hätten wir die Situation, dass alle 50 Journalistenplätze, völlig regelgerecht, ausnahmslos von Türken oder Deutschtürken besetzt sind. Was würden wir da machen?“

B schweigt.

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