zum Hauptinhalt

Mindestlohn: Kampf um einen Begriff

Der Vorschlag der Union, noch vor der Bundestagswahl einen Mindestlohn einzuführen, dient vor allem dem Wahlkampf. Denn der Teufel steckt im Detail: Nicht überall, wo von Mindestlohn gesprochen wird, ist auch ein existenzsichernder Lohn gemeint.

Von Hans Monath

Seit der Niedersachsen-Wahl ist die Union aufgewacht: Dass die SPD mit dem Thema Gerechtigkeit die Bürger erreicht, macht CDU und CSU im Hinblick auf die Bundestagswahl doch etwas nervös. Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung zu verstehen, man wolle mit der FDP noch einmal über tariflich vereinbarte Mindestlöhne sprechen. Niemand gibt sich in der Unionsführung der Illusion hin, die Liberalen seien für einen solchen Plan zu gewinnen. Nicht nur die Marktorientierung der FDP spricht dagegen, sondern auch ihr Interesse an Abgrenzung vom Partner. Der Unionsvorschlag soll vor allem Ernsthaftigkeit demonstrieren und dient schon der Vorbereitung des Wahlkampfes. In dem nämlich will sich die Union auch beim Thema Mindestlohn unangreifbar machen gegen die Vorwürfe der Sozialdemokraten. Dazu will sie nicht den SPD-Vorschlag übernehmen, sondern nur den SPD-Begriff besetzen. Bisher können wahrscheinlich nur Gewerkschafter klar trennen zwischen tariflich vereinbarten Mindestlöhnen (Unionsvorschlag) und flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhnen (SPD-Vorschlag). Ob das so bleibt, hängt auch davon ab, wie SPD und Grüne ihre neue Mehrheit im Bundesrat nutzen, um die Union zum Schwur zu zwingen und damit die Differenz deutlich zu machen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false