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POSITIONEN: Ikea ist nur die Spitze des Eisbergs

Die Zwangsarbeit von DDR-Häftlingen muss entschädigt werden.

Wozu die Aufregung um die Zwangsarbeit in der DDR? Natürlich hat der Staat ein Recht, Menschen zur Arbeit anzuhalten, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Dieser Ansicht ist seit 1930 die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), und auch unser Grundgesetz ermöglicht einen solchen Arbeitszwang bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Anders sieht es schon aus, wenn Arbeit „als Mittel des politischen Zwanges oder der politischen Erziehung“ eingesetzt wird. Diese Form hat ein Übereinkommen der ILO bereits 1957 für unzulässig erklärt. Die DDR ist freilich dieser Übereinkunft nie beigetreten. Man darf sich fragen, warum.

In der DDR durften die „örtlichen Organe der Staatsmacht“ von den Gerichten für „arbeitsscheue Personen“ die Einweisung in ein Arbeitserziehungskommando verlangen. Dies geschah in den Jahren zwischen dem Mauerbau und dem Sommer 1968 mit 7300 Männern und Frauen. In diesen Lagern wurden Menschen so lange festgehalten, bis dem Staatsanwalt deren Einstellung zur Arbeit und den sozialistischen Wertnormen genügend gefestigt schien, also prinzipiell fast ohne zeitliche Einschränkung – bis der „Erziehungserfolg“ eingetreten war. Als Unrecht wird es uns heute auch erscheinen, wenn Strafgefangene zu schwer gesundheitsgefährdenden Arbeiten gezwungen wurden wie im Chemiedreieck Halle-Leipzig-Bitterfeld. Durfte eine Verweigerung der Arbeit damit bestraft werden, dass Häftlinge angekettet oder tagelang in Isolationshaft eingesperrt wurden? Durften für Häftlinge spezielle Arbeitsnormen, weit über den allgemeinen Normen verordnet werden? Sicher nicht. Häftlinge dürfen über ihren vom Strafrecht zugemessenen Freiheitsentzug hinaus nicht noch zusätzlich diskriminiert werden. Das alles ist in der DDR aber nachweislich geschehen, wie eine Untersuchung des Historikers Justus Vesting aus dem Frühjahr 2012 an Häftlingen in Bitterfeld zeigt. Ich selbst erlebte während meiner politischen Haft, dass Strafgefangene aus dem Jugendgefängnis Dessau bei den Dessauer Gasgerätewerken zu Arbeiten an Blechstanzen herangezogen wurden. Die Arbeiter der Firma hatten sich der Unfallgefahr wegen geweigert, an den Maschinen zu arbeiten. Deshalb zog man Häftlinge heran. Mehr als 10 Prozent der jugendlichen Strafgefangenen verloren binnen wenigen Monaten mehrere Finger.

Viele Firmen im Westen haben von dieser Häftlingsarbeit profitiert, weil die DDR die unter diesen Umständen erzeugten Produkte weit unter ihrem Wert verkaufte. Doch die Problematik zeigt sich nicht nur in Bezug auf die Zwangsarbeit. So gab es jüngst Berichte darüber, dass westliche Unternehmen Häftlinge für Medikamententests missbraucht hatten. Hier sieht man, in welch unseliger Weise sich die Skrupellosigkeit der DDR-Führung mit der Profitgier gewisser westlicher Firmen deckte. Ikea ist nur die Spitze des Eisberges

Ikea hat bei den Recherchen in den Akten und bei der Anhörung der Zeitzeugen zur Kenntnis nehmen müssen, dass auf diese Weise mit Häftlingen umgegangen wurde. Der Konzern hat sich bei den Betroffenen dafür entschuldigt, dass er unter diesen Bedingungen überhaupt in der DDR produzieren ließ und Hinweisen, die vorhanden waren, nicht ernsthaft nachgegangen ist. Wir haben dieses Bekenntnis ausdrücklich als eine mutige Geste begrüßt – und hoffen, dass andere Firmen folgen werden. Als einen ersten Schritt ist Ikea auf die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft zugegangen, um ihr in einem Forschungsprojekt einen Überblick über Formen und Institutionen der Zwangsarbeit in der DDR zu ermöglichen. Dieses Projekt wird helfen, eine öffentliche Diskussion anzustoßen, die auf gesichertem Wissen beruht. Mit diesem Wissen muss dann die Frage nach einer Entschädigung für dieses zusätzliche Leid, das oftmals weit über die Sanktion von Straftaten hinausging, gestellt werden. Wir sehen die Nachfolger von DDR-Betrieben, heute noch existierende westliche Firmen und das Bundesfinanzministerium, das die Aufsicht über die Abwicklung der DDR-Betriebe hatte, hier in der Pflicht. Es geht aber auch um die Anerkennung gesundheitlicher Schäden und um eine Wiedergutmachung in Form zusätzlicher Rentenpunkte.

Der Autor ist Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG).

Rainer Wagner

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