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Anti-Terror-Gesetze: Schutzpflicht als Bürgerrecht

Es ist fast auf den Tag genau vier Monate her, dass der Kosovo-Albaner Arid U. am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten erschoss und zwei weitere schwer verletzte.

Von Frank Jansen

Es ist fast auf den Tag genau vier Monate her, dass der Kosovo-Albaner Arid U. am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten erschoss und zwei weitere schwer verletzte. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gelang einem Islamisten ein Anschlag, trotz aller Sicherheitsgesetze und der Aufrüstung von Polizei und Nachrichtendiensten nach 9/11. Der Fall zeugt vom unberechenbaren Terrorrisiko, dem das Land ausgesetzt ist – aber auch vom Erfolg der Behörden, die Gefahr bis auf einen unbeherrschbaren Rest minimiert zu haben. Damit das so bleibt oder noch besser wird, war es dringend notwendig, dass sich Union und FDP auf eine Verlängerung eines Großteils der Anti-Terror-Gesetze einigen. Nun ist es vollbracht, nicht jeder kann zufrieden sein, aber das Signal ist klar: Deutschland wird juristisch nicht nachlassen im Kampf gegen den militanten Islamismus. Erst recht nicht nach dem Schock von Frankfurt.

Ein anderes Ergebnis der Verhandlungen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wäre fatal gewesen. Die Terrorszene beobachtet genau, wo sich der Westen Schwächen leistet. Auch wenn Arid U. wohl auf eigene Faust gehandelt hat, war ihm der Beifall von Al Qaida sicher – verbunden mit dem Aufruf an Dschihadisten, dem Attentäter nachzueifern. Da darf der Staat seine Schutzpflicht gegenüber dem Bürger nicht eine Minute vernachlässigen. Diese Schutzpflicht ist ein wesentliches Bürgerrecht, auch wenn in der Debatte um die Anti-Terror-Gesetze bisweilen der Eindruck entstand, Bürgerrechte seien vor allem antistaatlich zu begründen.

Das ist gefährlicher Unsinn, da wird eine Demokratie mit einer Diktatur verwechselt. Wie weit die Bundesrepublik von einem Polizeistaat entfernt ist, wird gerade auch im Kompromiss zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze deutlich. Das Paket ist auf weitere vier Jahre befristet, dann muss die nächste Regierung diskutieren, was noch gebraucht wird. Außerdem soll eine Kommission prüfen, ob der Rechtsstaat nach 9/11 überzogen hat. Und es bleibt der Streit über die Vorratsdatenspeicherung, der leider auch vier Monate nach den Schüssen von Frankfurt nicht gelöst ist. Da klafft weiter eine Schutzlücke, die Schutzpflicht des Staates zur Abwehr von Terror und sonstiger schwerer Kriminalität ist punktuell beeinträchtigt. Wie lange noch?

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