Transparenz im Bundestag : Die Macht des Ufos

01.12.2011 21:07 UhrVon Jost Müller-Neuhof

Auch wenn es vor Gericht "nur um Ufos" ging, ist das Urteil ein weiterer Markstein für Informationsfreiheit und Transparenz im demokratischen Staat.

Politikberatung gilt als undurchdringliches Geschäft. Einer der größten, wichtigsten und einflussreichsten Politikberater aber muss ab sofort mit harten Regeln klarkommen. Es handelt sich um die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Abteilung liefert, neben Informationen für die Allgemeinheit, Gutachten und Analysen auf Bestellung der Parlamentarier.

Wohin das führt, kann man an der aussichtsreichen Klage zweier SPD-Abgeordneter zur mangelnden Bundestagsbeteiligung am Euro-Rettungsschirm studieren, wie sie am Dienstag vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt wurde. Einer der beiden hatte zuvor ein Gutachten angefordert, das die Schwächen klar benannte.

Jetzt urteilt das Berliner Verwaltungsgericht, dass jedermann einsehen darf, womit sich unsere Volksvertreter dort informieren lassen. Der Klagegrund war eher absurd – ein Mann wollte mehr über Ufos wissen –, aber das Urteil selbst ist ein weiterer Markstein für Informationsfreiheit und Transparenz im demokratischen Staat. Die Bundestagsvertreter haben angedeutet, man könne das Gesetz auch ändern, wenn die Linie der Justiz so bleibe. Eine Idee wie der Ufo-Glaube – unterirdisch.

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