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Meinung: Wahres Recht

Europa hat das Verfassungsgericht zum Nationalgericht gemacht

Der Papst ist weg, die Euro-Abstimmung steht bevor, und zwischendrin verneigen sich die Wulffs und Merkels vor einer Institution, die alles zusammenführt, was in den vergangenen Wochen Schlagzeilen machte. Das Bundesverfassungsgericht feiert an diesem Mittwoch sein 60-jähriges Bestehen, kurz nachdem der Papst im Bundestag die Politik verpflichtet hat, dem „wahren Recht“ zu dienen, und nachdem es den Weg der Republik in die europäische Supranation durch sein Rettungsschirmurteil mit neuen Leitplanken versah.

Das „wahre Recht“ – ihm zu dienen hieße, es zu kennen. Hier wird das Problem liegen, weniger das der Päpste, wohl aber der Politiker und Richter. Ihnen gilt ein Grundgesetz, gegeben in der „Verantwortung vor Gott“, wie es in der Präambel heißt, aber eben auch in Verantwortung vor den Menschen. Das mündet in einer zuweilen weicheren Dogmatik, als der Papst sie pflegt, wenngleich die Prämisse dieselbe bleibt: Es ist nicht immer nur die Mehrheit, die Entscheidungen trifft. Es ist auch das Recht.

Ausgestattet mit dieser Befugnis hat sich das deutsche Verfassungsgericht einen weltweit einzigartigen Anteil an der Staatsleitung erarbeitet. Es begründete seinen Ruf mit einem Nein zu Konrad Adenauers Regierungsfernsehen, mauerte der Meinungsfreiheit ein unerschütterbares Fundament, erhob Datenschutz zum Kulturerbe, stärkte Glauben und Gewissen und ließ über allem die Menschenwürde strahlen. Die Geschichte des Gerichts spiegelt politische und moralische Debatten eines wirtschaftlich, kulturell und geistig erstarkenden Deutschlands, das zuvor mit den Nazis von allen Werten abgefallen war. Die Kraft seiner Urteile bezog es aus einer heimlichen Komplizenschaft mit den Bürgern, die das Gericht als Antipode der Herrschenden erkannt hatten.

In der Auseinandersetzung mit Europa tritt das Gericht in eine neue Phase. Integration setzt Verzicht voraus. Ein Gericht, das so souverän walten konnte wie der Staat, den es pries, muss sich daran erst gewöhnen. Das Grundgesetz, der Solitär, findet sich eingebettet in völkerrechtliche Verträge, die Richter müssen mit Judizes aus Straßburg und Luxemburg rechnen, die ihres konterkarieren. Ein neues, schwieriges Zusammenspiel, in dem die Karlsruher Akteure beides wollen, scharfe Grenzen ziehen und trotzdem Konflikte vermeiden. In der Praxis heißt es, die Machtabgabe an die EU an das Parlament zu koppeln und zugleich souveräne Rechte zu reklamieren, die unangetastet bleiben sollen. Einen Masterplan haben die Richter sowenig wie die Politik. Sie tasten. Aber den einzigen Bundesstaat, den sie dabei vor Augen haben dürfen, ist der des Grundgesetzes – nicht ein europäischer, der wäre Sache der Politik.

Aus dem Verfassungsgericht ist so ein Nationalgericht geworden. Wenn Deutschland sich abschafft, mahnt es, müssen die Bürger es wollen. „Wahres Recht“ ist damit noch nicht gefunden, aber doch eine päpstliche Linie: Fest in den Grundsätzen und überzeugend in der Aufgabe, Besinnung einzufordern. Ab und zu ist es nötig.

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