zum Hauptinhalt

Meinung: Wo bleibt die Rechtssicherheit bei der Rente?

„Doch kein Geschenk“ vom 20. Dezember Die Rücknahme der Absenkung des Rentenbeitrages soll nach dem Willen der maßgeblichen Koalitionärsköpfe noch im alten Jahr per Gesetzblatt verkündet werden.

„Doch kein Geschenk“ vom 20. Dezember

Die Rücknahme der Absenkung des Rentenbeitrages soll nach dem Willen der maßgeblichen Koalitionärsköpfe noch im alten Jahr per Gesetzblatt verkündet werden. Also vor der vorgesehenen Schlussberatung im Bundestag. Ist das ein Trick? Nein! Das ist rechtsstaatliche Fiktion! Ein Gesetz kann nie vor der parlamentarischen Schlussberatung in Kraft treten! Welche Überraschungen will diese neue Koalition unserem Volk noch zumuten? Ist hier der Herr Bundespräsident herausgefordert? Wo bleibt hier Rechtssicherheit? Zum materiellen Hintergrund dieser Missgeburt von „Rechtssetzung“: Die Finanzierung der Mütterrente aus der Rentenkasse ist schlicht sachfremd. Und die dafür gebotene Steuerumverteilung wird allseits blockiert. Das ist Possentheater und Schildbürgerstreich in einem.

Günter Fluck, Stuttgart

Wer sich in unserem Land mit dem Rentenrecht auseinandersetzt, läuft immer wieder Gefahr, in die von Politikern gestellten Fallen zu tappen. Es wird zu leicht vergessen, dass das heutige Rentenrecht von Politikern so gestaltet worden ist und politisch auch so gewollt ist: ungerecht und Unrecht. Die Verantwortlichen nehmen für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen in Anspruch, Regelungen, für die es weder das Problem der Finanzierbarkeit noch das Problem der Demografie gibt. Auch diese Regelungen sind von Politikern gestaltet worden und politisch gewollt. Im Gegensatz zum Rentenrecht gibt es dort auch keine rückwirkenden Eingriffe in Ansprüche, die in der Vergangenheit nach Recht und Gesetz erworben worden waren. Sie zahlen auch keine Beiträge und gewähren sich kraft Amtes sehr viel höhere Altersbezüge.

Es ist bereits seit der Umstellung auf das Umlageverfahren im Jahr 1957 so, dass die Bundesregierung Aufgaben in die gesetzliche Rentenversicherung verlagert und eine exakte Buchführung darüber verweigert. Nach den verfügbaren Zahlen der Deutschen Rentenversicherung haben in keinem Jahr seit 1957 die Zahlungen des Bundes ausgereicht, um diese versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang auszugleichen, auch wenn Politiker diese Zahlungen großspurig als Zuschüsse bezeichnen. Das so entstandene Defizit zu Lasten der Versicherten beläuft sich inzwischen auf mehr als 700 Milliarden Euro. Hier werden sowohl der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) als auch der Eigentumsschutz (Art. 14 GG) von mehr als 60 Millionen Arbeitnehmern und Rentnern verletzt.

Dass die Rentenkasse im Moment so gut gefüllt ist, beruht in erster Linie darauf, dass seit dem Jahr 2000 die Renten endgültig von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt sind, durch entsprechende Manipulationen an der Rentenformel (u.a. Nachhaltigkeitsfaktor, Riesterfaktor, Nachholfaktor, Einbeziehung der Hartz-IV-

Empfänger in die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer).

Selbstverständlich müsste das Geld für die

Mütterrenten aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden. Es war ja schon ein dreister Verstoß gegen den Gleichheitssatz, bei der Einführung der höheren Mütterrenten im Jahr 1992 frühere Geburten nicht entsprechend zu berücksichtigen. Dadurch hat diese Regelung erst einmal nichts

gekostet, eine Regelung nach dem Motto: Tue

Gutes und lass andere später dafür bezahlen. Und die heutige Regierung beseitigt ja nur das halbe Unrecht, das älteren Müttern hier widerfahren ist, auch wieder auf Kosten der Beitragszahler und Rentner. Denn schon kurzfristig bedeutet das eine weitere Absenkung des Rentenniveaus, da das Geld für höhere Renten fehlen wird.

Eine nachhaltige Rentenpolitik müsste mit der Unterdeckung der versicherungsfremden Leistungen endlich Schluss machen und der Rentenversicherung gestatten, Überschüsse als Rücklagen

zu behalten. Die abschlagsfreie Rente ab 63 für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) gab es ja bis 1996. Erst durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.09.1996 wurden die Abschläge auf diese Renten eingeführt, weil die Politiker nach wie vor nicht bereit waren, die nach der Wiedervereinigung sprunghaft angestiegenen versicherungsfremden Leistungen sachgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren.

Fazit: Geschenke von Politikern im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es grundsätzlich nicht, weder für Arbeitnehmer noch für Rentner, im Gegenteil. Seit Jahrzehnten wird ein Schattenhaushalt des Bundes mit Versichertenbeiträgen finanziert, wodurch insbesondere Politiker und höhere Beamte bei ihren

Abgaben erheblich entlastet werden. Gleiches Recht für alle Bürger ist eine Grundvoraussetzung für den demokratischen Rechtsstaat. Dazu braucht es die Solidarität aller Bürger, die nur in einer einheitlichen Altersversorgung für alle erreicht werden kann. Alle Bürger zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und erhalten im Alter ihre Altersversorgung aus diesem System, so wie es in allen anderen Ländern Europas der Fall ist. Nur wenn auch die dafür Verantwortlichen selbst betroffen sind, erhalten wir endlich eine faire Diskussion des Themas und für alle eine angemessene Altersversorgung.

— Otto W. Teufel, Stellv. Vorsitzender der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V., München

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false