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Organspende: Zwang hilft nicht

In Umfragen gibt es oft ein ganz eigenartiges Missverhältnis zwischen Wollen und Tun. Beim Thema Organspende ist es eklatant. Die Menschen sind nicht nur bequem, sie haben auch Ängste - die muss man zerstreuen.

Bis zu 70 Prozent der Bundesbürger versichern, dass sie dazu bereit wären, um das Leben anderer zu retten. Doch nur jeder Zehnte besitzt tatsächlich einen Spenderausweis. Tag für Tag sterben hierzulande drei Patienten daran, dass der vermeintlichen Einsicht keine Taten folgen und es, gemessen am Bedarf und den medizinischen Möglichkeiten, viel zu wenig Spenderorgane gibt.

Und das alles nur, weil die vielen Möchtegern-Spender den Hintern nicht hochbekommen? Es ist verständlich, dass Ärzte, die dem oft vergeblichen Warten der Schwerstkranken hilf- und tatenlos zusehen müssen, nun nach der Brachialmethode rufen. Wenn sich so viele zur Organspende bekennen und es offenbar nur nicht schaffen, den dazugehörigen Ausweis auszufüllen, könnte man das Einverständnis doch einfach voraussetzen. Bei Hirntod und entsprechender Eignung dürften Organe dann auch ohne Einwilligung entnommen werden. Und nur wer partout dagegen ist und sich die Mühe macht, schriftlich zu widersprechen, bliebe bei der kollektiven Hilfeleistung außen vor.

Die Forderung, der sich nun auch Unionspolitiker angeschlossen haben, hat jedoch eine Kehrseite. Die Möglichkeit einer Organentnahme ohne Einwilligung würde die Bürger im sensibelsten und schutzwürdigsten aller Bereiche treffen, sie nähme ihnen die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper. Zudem wird damit unterstellt, dass sich die meisten der Spende nur aus Bequemlichkeit versagen. Es gibt bei dem Thema aber auch Ängste, die Meinungsforschern kaum anvertraut werden: dass mit Organen Geschäfte gemacht werden, dass dem Hirntod-Kriterium nicht zu trauen ist, dass in der Eile der Organentnahme womöglich kein würdiges Sterben und Abschiednehmen der Angehörigen möglich ist.

Wer die Bereitschaft zur Organspende fördern möchte, muss den Menschen zuallererst diese Sorgen nehmen. Er muss sie aufklären, informieren – und alle Möglichkeiten nutzen, sie persönlich damit zu konfrontieren. Wer den Gedanken an Krankheit und Tod verdrängt, unterschreibt auch keinen Spenderausweis. Die Debatte um eine Widerspruchsregelung dagegen ist kontraproduktiv. Sie bewirkt Abwehr, Misstrauen – und Verweigerung.

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