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Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl (Mitt) und sein Staatsschutzsenat stehen am 22.07.2014 im Gerichtssaal in München (Bayern) hinter der Richterbank.

© dpa

130. Tag im NSU-Prozess: Der rechtsextreme Abschlepper

Am 130. Tag des NSU-Prozesses wurde der Zeuge Andreas R. gehört. Er hatte das defekte Fluchtfahrzeug von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt abtransportiert. Womöglich berichtete er davon auch dem Verfassungsschutz.

Von Frank Jansen

Schon kurz nach dem Untertauchen von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe hat ein Informant des Thüringer Verfassungsschutzes offenbar wichtige Details über die Flucht mitbekommen. Er habe mal einen „havarierten Kleinwagen transportiert, von dem ich vorher, währenddessen oder danach erfahren habe, dass die drei sich damit bewegt haben“, sagte der Zeuge Andreas R. am Mittwoch im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Der Mann hatte im Februar 1998 mit seinem Mercedes den defekten, mutmaßlich dem Angeklagten Ralf Wohlleben gehörenden Peugeot von einem Parkplatz an der Autobahn A 4 in der Nähe von Dresden nach Jena abgeschleppt. Mit dem Wagen hatten sich laut Anklage Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe am 26. Januar 1998 aus Jena in Richtung Chemnitz abgesetzt.

Andreas R. war zumindest damals ebenso Rechtsextremist wie die 2011 gestorbenen NSU-Mörder Mundlos und Böhnhardt sowie die im Prozess angeklagten Zschäpe und Wohlleben. Der Zeuge ließ sich jedoch auf Kontakte mit dem Verfassungsschutz ein, der ihn während einer Haftstrafe im Gefängnis angesprochen hatte. Nach der Entlassung 1997 bis Mitte 1998 habe er sich  mehrmals mit mutmaßlichen Verfassungsschützern getroffen, sagte Andreas R. am Mittwoch. Die Beamten hätten sich ihm allerdings nur als „Mitarbeiter einer Behörde des Innenministeriums“ vorgestellt. Er will zwar lediglich belanglose Gespräche mit den Beamten geführt haben, doch auf hartnäckige Fragen eines Opferanwalts gab Andreas R. am Mittwoch an, er habe mindestens 3000 Mark bekommen.

Kenntnis vom Fluchtfahrzeug brachte den Verfassungsschutz bei der Suche nach Untergetauchten nicht weiter

Unklar blieb allerdings, was Andreas R. über seine Hilfe beim Transport des Fluchtfahrzeugs von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe dem Verfassungsschutz berichtete. Der Zeuge antwortete auf viele Fragen ausweichend und präsentierte reichlich Erinnerungslücken. Nach Informationen des Tagesspiegels hat der Nachrichtendienst spätestens im März 1998 von der Abschleppaktion erfahren. Die Kenntnis vom Fluchtfahrzeug und dessen Halter brachte den Verfassungsschutz bei der Suche nach den drei Untergetauchten aber nicht weiter.

Im Laufe des Verhandlungstages nannte Andreas R. noch mehrere Namen von Rechtsextremisten aus der Thüringer Szene in den 1990er Jahren. Der Zeuge war auch mit einem damaligen Anführer bekannt, der den bewaffneten Kampf propagierte. In der schleppenden Einvernahme berichtete Andreas R. schließlich auch, er habe sich einmal einem Haftbefehl entzogen und sei über die USA und Belgien nach Dänemark gereist. Dort kam er dann in einem Ferienhaus des Holocaust-Leugners Thies Christophersen unter.

Zeuge taucht zum zweiten Mal nicht vor Gericht auf

Am Abend unterbrach der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die zähe Einvernahme von Andreas R. Er war an diesem Tag der einzige Zeuge, da der für den Vormittag geladene Thomas B. zum zweiten Mal nicht erschien. Thomas B. teilte dem Oberlandesgericht mit, er sei auf der Fahrt nach München in Nürnberg umgekehrt, weil ihm schwindelig geworden sei. Der 6. Strafsenat wird den Zeugen nun polizeilich vorführen lassen.

Geplanter Prozesstag am Donnerstag muss ausfallen

Außerdem fällt der für diesen Donnerstag geplante Verhandlungstag aus. Geplant war, die Vernehmung des Neonazis Thomas G. fortzusetzen. Er hat sich allerdings bei seinen zwei Auftritten in diesem Monat geweigert, Auskünfte über „Kameraden“ zu geben, beispielsweise über das Netzwerk der „Hammerskins“. Thomas G. behauptete, er wolle keine Namen preisgeben, um Angriffe von Linken auf die genannten Personen zu vermeiden. Außerdem berief er sich auf zwei Ermittlungsverfahren in Sachsen und Thüringen gegen ihn.

Sollten die Verfahren noch anhängig sein, müsste Thomas G. sich zu bestimmten Themen nicht äußern, da er sich selbst belasten könnte. Der Strafsenat hat nun die umfangreichen Unterlagen zu den Verfahren nach München schicken lassen. Da die Dokumente alle noch digitalisiert und den Prozessbeteiligten übermittelt werden müssen, kommt eine weitere Befragung von Thomas G. an diesem Donnerstag zu früh. So wird der Prozess erst nächsten Dienstag fortgesetzt.

Und so war der Mittwoch wieder ein Verhandlungstag, an dem deutlich wurde, wie mühsam die  Beweisaufnahme in diesem Mammutverfahren sein kann. Das gilt vor allem dann, wenn Zeugen auftreten, die der rechtsextremen Szene angehören oder sich ihr offenbar noch aus alten Zeiten verbunden fühlen.

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