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Das Vertrauen von Beate Zschäpe zu ihren Anwälten schein zurück. Zusammen hatten sie einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt.

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133. Tag im NSU-Prozess: Zschäpes Befangenheitsantrag abgelehnt

Beate Zschäpe und ihre Verteidiger wollten alle acht Richter loswerden, doch das hat nicht geklappt. Eine Befangenheit der Richter konnte das Oberlandesgericht München nicht feststellen.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München haben andere Richter den Befangenheitsantrag, den Zschäpes Anwälte am Dienstag gegen den 6. Strafsenat gestellt hatten, am Donnerstag als unbegründet zurückgewiesen. „Die zuständigen Richter sahen keinen Sachverhalt als gegeben, der die Besorgnis der Befangenheit der Mitglieder des Senats begründen könnte“, teilte die Sprecherin des Gerichts, Andrea Titz, mit.

Zschäpes Verteidiger hatten den fünf Richtern des 6. Strafsenats sowie den drei Ergänzungsrichtern vorgeworfen, sie hätten am Dienstag bei der Vernehmung eines Zeugen bewusst keine Fragen zu Stichpunkten gestellt, die Zschäpe entlasten würden. Der Zeuge war ein Richter des Bundesgerichtshofs, der im Dezember 2011 einen mutmaßlichen Unterstützer der Terrorzelle NSU, Matthias D., vernommen und einen Haftbefehl ausgestellt hatte.

„Selektive Befragung“ zum Nachteil der Hauptangeklagten?

Matthias D. soll 2001 und 2008 in Zwickau für die im Untergrund lebenden Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Wohnungen gemietet haben. Matthias D. hatte bei der Vernehmung Ende 2011 laut Protokoll unter anderem gesagt, das Verhalten der drei habe „keinerlei Ansatz für ein Sichverbergen“ ergeben.

Dass weder der Vorsitzende Richter des Strafsenats, Manfred Götzl, noch die weiteren sieben Richter zu diesem und weiteren Punkten Fragen gestellt hatten, empfanden Zschäpes Verteidiger als „selektive Befragung“ zum Nachteil der Hauptangeklagten. Der Argumentation schlossen sich jedoch die Richter, die am Donnerstag über den Befangenheitsantrag entschieden, nicht an. Die Richter kamen aus anderen Senaten des Oberlandesgerichts, waren aber bei ihrem Beschluss vertretungsweise dem 6. Strafsenat zugeordnet.

Es war nicht der erste Befangenheitsantrag

Der Befangenheitsantrag war nicht der erste, den Zschäpes Verteidiger stellten. Der Senat hat bislang jedoch alle Ablehnungsgesuche der Anwälte Zschäpes sowie der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben überstanden.     

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