227. Verhandlungstag im NSU-Prozess: Auch Ex-Verfassungsschützer hat gelogen
Mit der Wahrheit nehmen es etliche Zeugen im NSU-Prozess offenbar nicht so genau. Nun hat auch ein früherer Verfassungsschützer zugeben, bei früheren Aussagen gelogen zu haben.
Dass im NSU-Komplex Zeugen ein problematisches Verhältnis zur Wahrheit haben, ist offensichtlich. Viele Aussagen im Ermittlungsverfahren, im Prozess und bei den Untersuchungsausschüssen von Landtagen und Bundestag vernebeln Details der monströsen Geschichte um die Terrorzelle. Im Prozess am Oberlandesgericht München gab es am Dienstag nun gleich ein mehrfaches Aha-Erlebnis.
Ein Polizist, ehemals V-Mann-Führer beim Thüringer Verfassungsschutz, überführte mit seiner Aussagen einen früheren Spitzel und Anführer der rechtsextremen Szene der Lüge. Der einstige Neonazi hatte im Prozess bestritten, V-Mann gewesen zu sein. Das könnte noch strafrechtliche Konsequenzen haben, die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen in Aussicht gestellt. Aber der Ex-Verfassungsschützer selbst sah sich nun auch gezwungen, vor den Richtern eine Falschaussage im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags zuzugeben.
Das Gremium hatte von 2012 bis 2014 getagt. Vor den Abgeordneten hatte der Beamte ausgesagt, er habe nach dem Verschwinden der Rechtsextremisten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe keinen Auftrag gehabt, sich bei dem von ihm geführten V-Mann nach den drei Personen zu erkundigen. Was der Untersuchungsausschuss kaum glauben konnte. Immerhin hatte der Beamte von 1997 bis 2000 den Spitzel, Deckname „Hagel“, regelmäßig befragt und bezahlt. Der V-Mann war eine wichtige Figur der Szene. Er führte die Thüringer Sektion der braunen Skinhead-Vereinigung „Blood & Honour“ und war Kassenwart von deren „Deutschland-Division“.
Im Prozess sagte der Ex-Verfassungsschützer nun, alle V-Mann-Führer seien von der Leitung des Nachrichtendienstes aufgefordert worden, ihre Quellen zu fragen, ob sie Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe kennen und ob sie wissen, wo die drei sich aufhalten, nachdem sie im Januar 1998 aus Jena abgetaucht waren. Die falschen Angaben vor dem Untersuchungsausschuss versuchte der Beamte nun zu erklären: Die Situation damals sei „konfus“ gewesen und er „noch nicht so belesen“. Die Altakten des Thüringer Verfassungsschutzes, die er jetzt vor der Aussage im Prozess einsehen konnte, hätten ihm vor dem Auftritt bei den Abgeordneten nicht zur Verfügung gestanden. Warum, blieb im Dunkeln.
Der Beamte erinnerte sich allerdings jetzt auch an die Antwort, die V-Mann „Hagel“ auf die Frage nach Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gegeben hatte: Die drei seien ihm nicht bekannt und er habe keine Ahnung, wo sie stecken. Was vermutlich ebenfalls gelogen war. Der Kahlkopf soll, so steht es in Ermittlungsakten, im November 1999 einem anderen Anführer der rechten Skinheadszene eine Geldspende für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe angeboten haben. Allerdings vergeblich.
Der zweite Glatzkopf hielt die Spende für unnötig, denn die drei Untergetauchten würden „jobben“. Ein zynischer Spruch. Mundlos und Böhnhardt hatten bis dahin bei drei Raubüberfällen auf einen Supermarkt und Filialen der Post in Chemnitz bereits fast 100.000 D-Mark erbeutet.
Als V-Mann in guter Erinnerung
V-Mann „Hagel“ ist dem Beamten trotz allem jedoch weitgehend in guter Erinnerung. Der Spitzel habe zuverlässig über Konzerte und andere Veranstaltungen von Blood & Honour berichtet, sagte der einstige Verfassungsschützer. Nur das Ende der Zusammenarbeit mit dem Skinhead war unschön. Als im September 2000 der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) Blood & Honour verbot, engagierte „Hagel“ auf eigene Faust einen Anwalt für eine Klage, um die Skinheadtruppe zu retten.
Der Thüringer Verfassungsschutz erfuhr davon erst später. Der V-Mann sei dann wegen seiner Eigenmächtigkeit abgeschaltet worden, sagte der Beamte. Selbst die sonst übliche „Nachsorge“ für ehemalige Spitzel scheint unterblieben zu sein. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er zu „Hagel“ noch Kontakt hatte, antwortete der Beamte schlicht „nein“. Das könnte die Wahrheit sein. Auch wenn sie ungewöhnlich wäre.