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Die Angeklagte Beate Zschäpe unterhält sich am Donnerstag mit ihrem Anwalt Mathias Grasel.

© Peter Kneffel/dpa

Update

257. Tag im NSU-Prozess: Zschäpe belastet Mitangeklagte

Vor dem Oberlandesgericht München nennt Beate Zschäpe mutmaßliche NSU-Unterstützer aus der Neonazi-Szene. Richter Götzl streitet sich mit den Anwälten Wohllebens.

Von Frank Jansen

Am Ende eines turbulenten Tages im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München konnte ein Verteidiger von Beate Zschäpe noch eine weitere Aussage von ihr vortragen – die zumindest punktuell überraschte. Die Hauptangeklagte belastete am Donnerstag den Mitangeklagten André E., einen langjährigen Bekannten aus der Zeit im Untergrund.

Laut Zschäpe hat André E. in Chemnitz für sie und die mit ihr untergetauchten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Wohnung gemietet. Er habe auch „beim Einkaufen geholfen“, trug Zschäpes Verteidiger Hermann Borchert für seine Mandantin vor. Über André E. will Zschäpe zudem eine Bahncard bekommen haben, die auf Susann E. ausgestellt war, allerdings mit Zschäpes Foto.

André E. soll zudem, ähnlich wie es in der Anklage der Bundesanwaltschaft steht, gemeinsam mit Zschäpe einen Termin bei der Polizei in Zwickau wahrgenommen haben. Es ging um einen Diebstahl, André E. soll Zschäpe als seine Frau Susann ausgegeben haben. Die Polizei merkte nichts. André E. ist der einzige der fünf Angeklagten im NSU-Prozess, der weiterhin schweigt.

Der 6. Strafsenat unter Vorsitz von Manfred Götzl hatte nach Zschäpes Einlassung im Dezember, die Borcherts Kollege Mathias Grasel vorgetragen hatte, ungefähr 60 Fragen aufgelistet. Die Antworten trug Borchert nun vor. In der Aussage geht Zschäpe teilweise über die Angaben der Einlassung hinaus.

Skinhead von "Blood & Honour" soll Waffen beschafft haben

Die Angeklagte nannte nun weitere ehemalige oder immer noch aktive Rechtsextremisten, die sie, Mundlos und Böhnhardt nach dem Verschwinden aus Jena im Januar 1998 unterstützt haben sollen. So soll Matthias D., auch er ein Beschuldigter im NSU-Komplex, für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt zwei Wohnungen in Zwickau gemietet haben.

Selbst Angaben zu Waffen der Terrorzelle trug Anwalt Borchert vor. Ein weiterer Beschuldigter soll für Mundlos eine Pumpgun besorgt haben. Zschäpe erwähnte zudem ein ehemals führendes Mitglied der verbotenen Skinhead-Vereinigung „Blood & Honour“ als Waffenbeschaffer. Über Jan W. soll Böhnhardt an eine Pistole mit Schalldämpfer herangekommen sein.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.

© dpa

Ihr Leben mit den NSU-Mördern Mundlos und Böhnhardt schilderte Zschäpe jetzt noch trister, als sie es im Dezember tat. Sie will viel allein gewesen sein und zunehmend Alkohol konsumiert haben, vor allem Sekt. Allerdings heimlich, da Mundlos und Böhnhardt dagegen waren. Zuletzt habe sie über den Tag verteilt zwei bis drei Flaschen Sekt getrunken, heißt es in einer Antwort auf die Fragen der Richter.

Vor der ergänzenden Aussage hatten die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben Befangenheitsanträge gegen Götzl und eine beisitzende Richterin gestellt. Die Ablehnungsgesuche waren die Folge eines kurzen Wortgefechts zwischen einem der Anwälte Wohllebens und Götzl. Der Richter schickte nach mehreren, langen Unterbrechungen zwei Zeugen nach Hause, ließ aber zur allgemeinen Überraschung doch noch Zschäpes Verteidiger die Aussage vorlesen.

Unser Reporter Frank Jansen war an fast allen Verhandlungstagen dabei: Lesen Sie hier seine Chronik des NSU-Prozesses.

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