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Demonstration gegen das neue Islam-Gesetz in Österreich.

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Al-Nur-Moschee in Berlin: Härte gegen Islamisten! Respekt vor dem Islam!

Antisemitismus, Rassenhass, Aufruf zur Gewalt: Das ist verboten und sollte streng geahndet werden. Chauvinismus, Religionsspott, Homophobie: Das bewegt sich zumeist im Rahmen zulässiger Meinungsäußerungen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Manchmal dreht sich etwas sehr Kleines um etwas sehr Grundsätzliches. Die Bezirksverordneten von Berlin-Neukölln wollen den Trägerverein der Al-Nur-Moschee verbieten lassen. Der Ärger über diese Moschee ist verständlich. Dort werden reaktionäre, antisemitische und frauenverachtende Predigten gehalten. Solche Positionen stehen außerhalb dessen, worüber im 21. Jahrhundert in einem westlichen Land zu streiten lohnt. Dennoch muss genau unterschieden werden zwischen verbotenen und unerwünschten Äußerungen.
Antisemitismus, Rassenhass, Aufruf zur Gewalt: Das ist verboten und sollte streng geahndet werden. Chauvinismus, Religionsspott, Homophobie: Das bewegt sich zumeist im Rahmen zulässiger Meinungsäußerungen. Die freilich können sehr weh tun. Das Recht darauf, anderen Menschen durch Zeichnungen, Predigten, Kritik, Polemik und Satire weh tun zu dürfen, wurde nach dem Attentat auf Redakteure von „Charlie Hebdo“ nachdrücklich verteidigt. Und als ein Pastor in Bremen vor kurzem kräftig gegen andere Religionen wetterte, erklärte anschließend der Gemeindevorstand, man sei „dankbar für die klare, bibelorientierte Wortverkündigung“.
Wie aber lassen sich liberale, demokratische und fortschrittliche Werte gegen jene verteidigen, die Verachtung verbreiten und zur Intoleranz aufrufen? Auch Angela Merkel hat unlängst von den Muslimen gefordert, „dass sie sich zu unserer Rechtsordnung bekennen“. Nun ist aber die Bekenntnisfreiheit in einer pluralen Gesellschaft ein Grundrecht. Das gilt im positiven Sinne – jeder ist frei, seinen Glauben alleine oder in Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen –, und im negativen Sinne – keiner darf zu einem Glauben oder einer Gesinnung verpflichtet werden. Die Gedanken sind frei. Ein Gesinnungsbekenntnis, etwa zu unserem Rechtsstaat oder zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, darf als Bedingung für das Gewähren der vollen Bürgerrechte nicht verlangt werden.

Vor dem Recht ist jeder gleich. Doppelte Maßstäbe bilden die Grundlage jeder Diskriminierung. Wenn christliche Kirchen Partnergemeinden in Afrika und Asien unterstützen und jüdische Organisationen in Israel Rabbiner nach Europa entsenden: Wie kann man dann von muslimischen Gemeinden in Europa verlangen, keine Gelder aus dem Ausland anzunehmen und keine Imame aus anderen Ländern predigen zu lassen? So jedenfalls ist es jetzt in Österreich geplant. Wenn es ein Kirchenasyl gibt, muss es dann nicht auch Moscheen erlaubt sein, Schutzsuchende bei sich aufzunehmen? Und was ist mit der Förderung islamischer Wohlfahrtsorganisationen, islamischer Kitas, Schulen und Krankenhäuser?
Hassprediger können Muslime in den Dschihad treiben. Gegen die Radikalisierung und das Abdriften in die Gewalt muss mit aufenthaltsrechtlichen und geheimdienstlichen Mitteln viel massiver vorgegangen werden, als es bislang geschieht. Wer Terrorbanden wie die IS-Milizen glorifiziert, gehört hinter Gitter. Doch empfänglich für gewaltverherrlichende Botschaften werden Menschen auch durch die Erfahrung von Ungleichheit und Ungleichbehandlung. Eine gewisse Härte gegenüber islamistischen Hetzern, die zur Gewalt aufrufen, schließt den Respekt vor dem Islam nicht aus, einschließlich seiner kulturell-gesellschaftlichen Andersartigkeit. Vielleicht bedingt sich beides sogar.

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