Am Gedenktag der Neonazi-Opfer : Gericht erlaubt rechte Mahnwache
22.02.2012 18:21 UhrAm Tag der Gedenkfeier für die Mordopfer der Zwickauer Neonazi-Zelle dürfen am Donnerstag in Pforzheim Rechtsradikale einen Fackelaufmarsch veranstalten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hob am Mittwoch ein Fackelverbot der Pforzheimer Stadtverwaltung endgültig auf, wie das Gericht in Mannheim mitteilte. Die Stadt hatte solche Utensilien verbieten wollen, weil sie zu stark an die Fackelmärsche aus der Zeit des Nationalsozialismus erinnern könnten.
Am 23. Februar 1945 hatten britische Bomber Pforzheim angegriffen. Bei dem Angriff starben nach Angaben der Stadt binnen 20 Minuten rund 20.000 Menschen. Anhänger eines als rechtsradikal geltenden Vereins versammeln sich deshalb jedes Jahr zu diesem Datum auf dem Pforzheimer Wartberg zur sogenannten „Fackelmahnwache“.
Frank Jansen: Die braune Gefahr
Im Eilverfahren gab der Gerichtshof sein Einverständnis zu der neuerlichen Versammlung der Rechtsradikalen. Nach Auffassung des Gerichts geht von ihr keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung aus. Auch, dass die Veranstaltung der Rechtsextremen am gleichen Tag stattfindet, an dem in Berlin offiziell der zehn Mordopfer der Zwickauer Neonazi-Zelle gedacht wird, könne nicht als Begründung für ein Verbot dienen: Es bestehe kein unmittelbarer thematischer Zusammenhang zwischen dem lokalen Gedenktag in Pforzheim und der Berliner Veranstaltung, begründete das Gericht seinen Beschluss. Dieser sei unanfechtbar.
In Berlin findet am Donnerstag eine offizielle Gedenkfeier für die Opfer der Neonazi-Mordserie statt. Die Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe werden für die Morde an neun Migranten und einer Polizistin verantwortlich gemacht. Bei der Gedenkfeier für deren Opfer werden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie Angehörige der Getöteten Ansprachen halten. (AFP)















