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RAF-Vergangenheit: Anklage: Verena Becker hatte "maßgebliche Rolle" bei Buback-Mord

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine „maßgebliche Rolle“ bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahr 1977 eingenommen. Sie sei daher als Mittäterin anzusehen.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker gehört nach Ansicht der Bundesanwaltschaft zu den treibenden Kräften des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 33 Jahren. Laut Anklageschrift soll sie maßgeblich an der Erschießung Bubacks und seiner beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe sowie der Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein.

Becker habe bei Diskussionen im Vorfeld nachdrücklich darauf gedrängt, das Attentat zu verüben, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit. Diese hatte am 8. April Anklage wegen Mordes gegen die 57-Jährige beim Oberlandesgericht Stuttgart erhoben. Das OLG hat nach Angaben einer Sprecherin noch nicht entschieden, ob und wann es zu einem Prozess kommt.

Der Anklage zufolge hielt sich Becker seit März 1975 im Jemen auf, wo sich die RAF neu formierte. Noch im Jemen habe die Terrorgruppe die Anschlagsserie „Offensive 77“ beschlossen. Den Auftakt sollte die Erschießung Bubacks bilden. Dafür habe sich Becker nachdrücklich eingesetzt, erklärten die Karlsruher Ankläger.

Auch bei den konkreten Tatplanungen 1976/1977 sei sie permanent dafür eingetreten, den Mordanschlag durchzuführen. Mit zwei weiteren RAF-Terroristen habe sie am 6. April 1977 den Ort des geplanten Attentats in der Karlsruher Innenstadt ausgespäht. Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge soll sie unter dem Tarnnamen Paula auch für Beschaffungen und Transporte zuständig gewesen sein.

Unklar bleibt weiter, wer die Schüsse auf Buback und Begleiter von einem Motorrad abfeuerte. Auch nach den jüngsten Ermittlungen gebe es keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Becker auf dem Fahrzeug gesessen hat. Die Bundesanwaltschaft klagte Becker als Mittäterin an - trotz anderer Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH), der von Beihilfe ausging. Er hatte deshalb im Dezember den Haftbefehl gegen Becker aufgehoben.

Etwa eine Woche nach der Erschießung Bubacks und seiner Begleiter am 7. April 1977 bekannte sich die „RAF“ zu dem Attentat. „Die Verbreitung dieser Selbstbezichtigungserklärung war für die «RAF« ein wesentlicher Bestandteil ihrer Tat; die Angeschuldigte war daran maßgeblich beteiligt“, so die Bundesanwaltschaft. An dem Versenden dieser Schreiben sei Becker maßgeblich beteiligt gewesen.

Becker galt schon 1977 als verdächtig. Einen Monat nach dem Attentat wurde sie festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt. 1989 war die frühere RAF-Terroristin begnadigt worden und kam nach neun Jahren und zwei Monaten Haft auf Bewährung frei. 1995 wurde ihr auch die Reststrafe erlassen. Wegen des Mordes an Buback war sie bisher nicht angeklagt worden. (dpa)

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