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Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist überzeugt vom Nutzen der Arzneimitteltests an Demenzkranken.

© Jörg Carstensen/dpa

Arzneimitteltests an Demenzkranken: Gröhe rechnet mit Zustimmung vieler Abgeordneter

Kommende Woche stimmt der Bundestag über die Ausweitung von Arzneimitteltests an Demenzkranken ab. Gesundheitsminister Gröhe rechtfertigt seine Pläne - und verwahrt sich gegen Nazi-Vergleiche.

Vor der fraktionsoffenen Bundestagsabstimmung über die Ausweitung von Arzneiversuchen an Demenzkranken in der nächsten Woche hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seine umstrittenen Pläne nochmals vehement verteidigt. Zur Würde des Menschen gehöre auch sein Selbstbestimmungsrecht, sagte Gröhe dem Tagesspiegel. "Es sollte erlaubt sein, dass Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte in Studien einwilligen, die später nicht ihnen selbst, womöglich aber ihren Kindern nutzen – etwa im Fall einer vererbbaren Krankheit." Und aus der Sicht der akademischen Forschung seien solche Studien "zwingend erforderlich, um die Behandlung von Demenzkranken weiter zu verbessern".

"Eine skandalöse Beleidigung"

Aufs Schärfste verwahrte sich der Minister gegen Vergleiche mit den Menschenversuchen der Nationalsozialisten. Das sei "nicht nur eine skandalöse Beleidigung derer, die heute bei uns klinische Prüfungen verantworten", sagte er. "Es ist auch eine Verharmlosung der Monstrosität der Naziverbrechen." Bei der Verteidigung der menschlichen Würde gebe es "aus unserer Geschichte heraus eine besondere Verantwortung", betonte Gröhe. Wer diese Mahnung ernst nehme, müsse "inakzeptablen Verzerrungen entgegentreten, die letztlich - wenn auch ungewollt - das Grauen relativieren".

Der CDU-Politiker versicherte, dass Deutschland auch mit der geplanten Ausweitung "eine der weitaus strengsten Regelungen in Europa" haben werde. "Gruppennützige Studien ohne vorherige Einverständniserklärung sind für mich nicht denkbar", sagte er. Und auch bei diesen verpflichtenden Vorabverfügungen gehe man "weit über den Schutzmechanismus hinaus, den wir etwa bei Patientenverfügungen haben". Sie seien nur wirksam nach umfassender ärztlicher Aufklärung.

Für beabsichtigtes Schnellverfahren nicht verantwortlich

Kritik an dem Versuch, das ethisch brisante Vorhaben im Parlament im Schnellverfahren zu später Stunde durchzuwinken, wies Gröhe zurück. "Wann ein Gesetz im Bundestag diskutiert wird, entscheidet nicht ein Minister, sondern der Deutsche Bundestag mit seinen Fraktionen", sagte er. Er gehe davon aus, dass der nun nachgebesserte Entwurf "bei vielen Abgeordneten Zustimmung findet".

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