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Gutachten: Burka-Verbot wäre verfassungswidrig

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit in Deutschland für unmöglich und warnt vor einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Berlin - Ein umfassendes Burka-Verbot in der Öffentlichkeit, wie es Belgien und Frankreich planen, ist in Deutschland unmöglich – selbst wenn man dafür das Grundgesetz ändern wollte. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles verfassungsrechtliches Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Das Tragen der Burka sei „ein starkes Bekenntnis zu den Kleidungsvorschriften des Islam“, heißt es in dem Gutachten, das der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer in Auftrag gegeben hatte. Allerdings habe in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gebe, der Einzelne kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen verschont zu bleiben. „Es existiert kein Anspruch im öffentlichen Raum, vor den religiösen Einflüssen der Umwelt abgeschirmt zu werden.“ Auch als Maßnahme zum Schutz der Frauen käme das Verbot nicht in Betracht. Das grundrechtliche Gleichbehandlungsgebot enthalte „keinen Erziehungsauftrag für seine Bürger, der ihn legitimiert, ein Verbot der Vollverschleierung auch gegen den Willen der betroffenen Frauen durchzusetzen“. Ein generelles Burka-Verbot im öffentlichen Raum verstoße gegen das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes und lasse sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen.

Nicht einmal mit einer Verfassungsänderung kann der Schleier von Straßen und Plätzen ferngehalten werden, so das Gutachten, weil diese mit der Menschenwürdegarantie in Konflikt käme. Die Freiheit zur Bildung eines Glaubens oder sein grundsätzliches Äußern, also sein Bekennen, gehöre zu deren unantastbarem Kern. Ein Verbot beim Ausüben öffentlicher Ämter sei indes möglich und werde in vielen Landesgesetzen zum Tragen religiöser Symbole auch umgesetzt. CSU-Politiker Singhammer forderte eine „einheitliche Lösung“, die auch Bedienstete des Bundes erfasse. Laut Gutachten wäre dafür ein Bundesgesetz nötig.

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