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Datenschützer sind dagegen, dass Daten über Arbeitnehmer zentral gespeichert werden.

© dapd

Datenschutz: Elena ist tot, es lebe Bea

Mit "Elena" sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, sensible Mitarbeiterdaten weiterzugeben. Es regte sich Protest, das umstrittene Projekt wurde eingestellt. Jetzt soll es in Teilen wiederbelebt werden - dabei sind die Bedenken nicht vom Tisch.

Berlin - Eigentlich hatte die Bundesregierung „Elena“ nach massiven Protesten von Gewerkschaftern und Datenschützern im letzten Jahr eingestellt. Nun könnten Teile des Projektes, bei dem Arbeitgeber auch sensible Daten von Arbeitnehmern an eine zentrale Speicherstelle übermitteln sollten, wieder aufleben.

Mit Anlaufen des Projekts Elektronischer Entgeltnachweis (Elena) im Jahr 2010 wurden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, monatlich die Entgeltdaten von Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Das System sollte Papierbescheinigungen von Arbeitgebern für Ämter und Behörden überflüssig machen. Allerdings war auch geplant, dass Arbeitgeber Informationen über Abmahnungen, Kündigungsgründe und Streiktage melden sollten. Dies führte zu massivem Protest von Gewerkschaften und Datenschützern. Schließlich kam es zur Einstellung des umstrittenen Projekts.

Nun plant die Regierung mit „Bea“ ein Projekt, das „Elena“ ähnelt und bei dem Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit Daten übermitteln sollen.

Mit der Einstellung von „Elena“ im Juli 2011 verkündete das Wirtschaftsministerium, das Arbeitsministerium werde „ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des Elena-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können“. Beim Projekt „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ (Bea) sollen Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen des Arbeitnehmers anstatt wie bislang auf einem Papierformular auf elektronischem Wege an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln.

Der Bea-Vorläufer „Elena“ hatte zu 22 000 Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht geführt, woraufhin sogar Unionspolitiker auf Distanz gingen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sprach in einer Rede zum Haushaltsgesetz 2012 von einem „bürokratischen Monstrum“. Im Juli 2011 verkündeten die Ministerien für Arbeit und Wirtschaft, man habe sich darauf verständigt, „Elena“ schnellstmöglich einzustellen. Das Gesetz, durch welches „Elena“ wieder aufgehoben wurde, trat erst Anfang Dezember 2011 in Kraft, da das zuständige Wirtschaftsministerium den Gesetzentwurf verspätet vorlegte. So lange waren deutsche Unternehmen weiterhin gezwungen, Daten im Rahmen von „Elena“ zu übermitteln. Zum Zeitpunkt der Einstellung von „Elena“ waren bereits 700 Millionen Datensätze gespeichert worden.

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (Linke), die dem Tagesspiegel vorliegt, erklärt die Bundesregierung, die Datensätze, die im Rahmen von „Bea“ übermittelt werden sollen, würden „aus den im Rahmen des Elena-Verfahrens aus datenschutzrechtlich abgestimmten Datensätzen entwickelt“. Auf Nachfrage, was das genau bedeuten soll, wollten weder die Bundesagentur für Arbeit noch der eingebundene Bundesdatenschutzbeauftragte nähere Angaben machen. Ein Sprecher des zuständigen Arbeitsministeriums erklärte, „abschließende oder weitergehende Angaben als die in der Antwort gemachten sind derzeit nicht möglich – auch nicht zur technischen Umsetzung, die mit Entwicklung der Datensätze umschrieben wird“. Korte kritisiert: „Mit Sprechblasen dieser Art, die Klarheit und Sicherheit der Projektplanung vortäuschen, wurde bei allen digitalen Großprojekten getrickst und unendlich viel Geld verplempert.“

Pikant: In ihrer Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Korte behauptet die Bundesregierung, eine „Machbarkeitsstudie“ zu „Bea“ sei „als Teilschritt des Projekts von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt“ worden. Auf Anfrage gab Miriam Dreschel von der Bundesagentur für Arbeit jedoch zu: „Die Machbarkeitsstudie, die Sie ansprechen, gibt es als solche nicht.“ Korte findet, „dass die Bundesregierung in der Antwort offensichtlich die Unwahrheit gesagt hat, ist natürlich ein starkes Stück. Und es nährt die Zweifel, dass die Regierung bei den Nachfolgeprojekten von Elena mit offenen Karten spielt.“

„Bea“ ist Teil des von der Bundesregierung forcierten Projekts „Optimierte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS). In dessen Rahmen soll eine Studie erstellt werden, die verschiedene Meldeverfahren im Sozialversicherungsrecht untersuchen und auf Optimierungsmöglichkeiten prüfen soll. Abschließende Entscheidungen darüber, wo die im Rahmen von „Bea“ übermittelten Daten gespeichert werden und welche Stellen darauf Zugriff haben, seien „noch nicht getroffen“ worden.

Der Linken-Politiker Korte befürchtet, die elektronische Gesundheitskarte, deren Einsatz bei „Elena“ geplant war, könnte auch bei „Bea“ zum Einsatz kommen – ein zudem lukratives Geschäft für Anbieter entsprechender Hard- und Softwarelösungen. So wird das Projekt OMS über ein Projektbüro gesteuert, das bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) angesiedelt ist. Der Geschäftsführer der ITSG, Harald Flex, war auch Gründungsgeschäftsführer der Gematik, einer Gesellschaft der Krankenkassen und Ärzteverbände, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständig ist. In der Antwort auf Kortes Anfrage heißt es, zu Bea-Projektsitzungen habe man auch „Vertreter der Praxis aus Unternehmen und Softwareherstellern eingeladen“.

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