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Debatte über Sterbehilfe: Zum Ende des Lebens

Möglichkeiten und Grenzen der Sterbehilfe - dieses Thema treibt viele Menschen in Deutschland um. Nun diskutiert der Bundestag erstmals intensiv über die Beihilfe zum Suizid. Worum geht es dabei?

Die Erwartungen sind hoch – obwohl politisch noch gar nichts entschieden wird, sondern "nur" diskutiert werden soll. Aber die Sache hat es in sich. An diesem Donnerstag will sich der Bundestag erstmals ausgiebig und ganz ohne sein übliches Verfahrenskorsett einem Thema widmen, das die Menschen umtreibt wie kaum ein anderes: die Möglichkeiten und Grenzen von Sterbehilfe.

Worum geht es bei der Debatte?

Im Grunde um alle Fragen, die mit Sterbehilfe im engen und weiteren Sinne zusammenhängen. Muss es verboten sein, Sterbewilligen beim Suizid zu helfen? Ist solche Hilfe ein Gebot von Menschlichkeit und christlicher Nächstenliebe oder das Gegenteil davon? Welche Folgen hätte eine Liberalisierung für die alten, behinderten, unheilbar kranken Menschen in unserem Land? Wie lässt sich die Geschäftemacherei durch professionelle Sterbehelfer unterbinden, wie dem Sterbe-Tourismus Todkranker in freizügigere Länder begegnen? Was dürfen Mediziner, was sollten sie dürfen und was keinesfalls? Wie viel gesetzliche Regelung ist überhaupt nötig und sinnvoll? Was sollte lieber in der Grauzone und allein den Patienten und ihren Angehörigen überlassen bleiben, abhängig von Erkrankung, Befindlichkeit und jeweiliger Notlage?

Was ist von der Debatte im Bundestag zu erwarten, was ist das Besondere daran?

Außergewöhnlich ist schon mal die Zeit, die sich die Volksvertreter nehmen. Knapp viereinhalb Stunden sind für die Debatte angesetzt – und das nicht etwa spätabends, wie noch bei dem gescheiterten Gesetzentwurf der Vorgängerregierung im Jahr 2012, sondern zur Kernzeit des Parlaments gleich am Donnerstagmorgen. Die Redner haben jeweils fünf Minuten, auf diese Weise können 48 Abgeordnete zu Wort kommen. Die "Zuchtmeister" im Parlament haben den sogenannten Fraktionszwang aufgehoben. Die Redner vertreten also keine Parteiposition, sondern ihre ganz persönliche Sichtweise – was, da es um Existenzielles geht, sehr emotional werden könnte.

Das Rederecht wurde zwar wie üblich nach Fraktionsstärke verteilt. Es gibt für die Zuhörer aber die Möglichkeit, sich einzumischen, Fragen zu stellen, Statements abzugeben. Und: Viele Redner sind noch nicht festgelegt, die Debatte könnte im Wortsinn tatsächlich eine offene werden. Mit der Chance, dass sich die Volksvertreter wirklich zuhören – und allein durch den Austausch der Argumente beeinflussen, irritieren, womöglich gar überzeugen lassen.

Um welche Formen der Sterbehilfe geht es bei der geplanten Regelung?

Hier gilt es zu differenzieren, auch wenn in vielen Umfragen nicht groß unterschieden wird. Aktive Sterbehilfe, auch "Tötung auf Verlangen" genannt, ist hierzulande verboten, und sie wird es auch bleiben – schon aufgrund der Euthanasie-Verbrechen im Nationalsozialismus. Selbst die auf Liberalisierung drängenden Politiker wollen daran nicht rütteln. Das unterscheidet Deutschland von den Nachbarn Niederlande, Belgien und Luxemburg, wo solches Töten unter Bedingungen erlaubt ist.

Auch indirekte und passive Sterbehilfe, etwa durch das Abstellen von Beatmungsgeräten oder die Gabe lebensverkürzender Schmerz- und Beruhigungsmittel steht nicht zur Debatte. Es geht allein um Erlaubnis oder Verbot sogenannter „Beihilfe“ zum Suizid. Die ist hierzulande bislang straffrei, selbst wenn sie in organisierter Form stattfindet.

Doch ganz klar ist das nicht. Wer Sterbewilligen den Giftbecher reicht oder organisiert, kann sich im Nachhinein auch wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht wiederfinden. Und Ärzten ist die Suizidbeihilfe übers Standesrecht untersagt. Sie können deshalb ihre Zulassung verlieren. Allerdings wird das unterschiedlich strikt gehandhabt, je nach Landesärztekammer.

Warum ist die Sterbehilfe in Deutschland bisher nicht umfassend geregelt?

Die Politik hat sich an das sensible Thema bislang schlicht nicht herangewagt. Daran gerührt allerdings hat sie schon mit ihren Bemühungen um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Die Regelung erfolgte 2009. Drei Jahre später versuchte die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erstmals, kommerziell betriebene Sterbehilfe zu verbieten.

Weil dadurch aber die aus Mitgliedsbeiträgen finanzierten Sterbehilfevereine legitimiert worden wären, machte die Union nicht mit. Der Vorstoß verschwand, obwohl bereits vom Bundeskabinett abgesegnet, in der Schublade. Den Neuanlauf, der alles ins Rollen brachte, unternahm nach der Wahl dann Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) – obwohl er von Amts wegen gar nicht für das Thema zuständig war.

Welche Positionen gibt es?

Die Vorschläge reichen vom rigiden Verbot jeglicher Suizidbeihilfe bis zur dezidierten Erlaubnis auch für Mediziner und Sterbehilfevereine. Ersteres hat sich eine Unionsgruppe um den CDU-Abgeordneten Michael Brand auf die Fahnen geschrieben, letzteres ist die Position eines Häufleins um die Grünen-Politikerin Renate Künast. Alles allerdings auch mit Einschränkungen.

So wollen erstere Angehörige und Ärzte, die "nur im Einzelfall" Suizidbeihilfe leisten, von ihrem Verbot ausnehmen. Und die Künast-Gruppe, der sich neben Grünen auch Linken-Politiker angeschlossen haben, will die Suizidbeihilfe nur nicht-kommerziellen Vereinen erlauben. Auch sollen dabei, aus ihrer Sicht, Demente und psychisch Kranke ausgenommen bleiben. Dazwischen steht eine Gruppe um Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU), die Medizinern die Suizidbeihilfe unter bestimmten Bedingungen erlauben möchte.

Wie geht es weiter?

Eher langsam. Bisher gibt es ja nur Positionspapiere und keinen Gesetzesantrag. Als nächstes ist für Februar eine öffentliche Anhörung geplant. Vor dem Herbst 2015 werde die Sterbehilfe kaum gesetzlich geregelt sein, heißt es. Eiliger ist es den Regierenden mit einem anderen, damit eng zusammenhängenden Anliegen: der besseren und flächendeckenden Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden. Das dazugehörige Gesetz soll bereits im ersten Halbjahr 2015 beschlossen sein. Was ja auch ein Bekenntnis wäre.

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