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Politik: Demjanjuk: Nebenkläger loben Urteil Rechtsanwälte verzichten

auf Kritik an Freilassung

Berlin - Nach dem Schuldspruch gegen den KZ-Wachmann John Demjanjuk haben mehrere Nebenkläger das Urteil gelobt und dabei ausdrücklich auf Kritik an der Freilassung des 91-Jährigen verzichtet. Die Verurteilung sei „ein Meilenstein in der Geschichte der Verfolgung von NS-Verbrechern“, erklärte der Anwalt Cornelius Nestler am Samstag im Namen von zwölf Nebenklägern. Seine Klienten seien dem Gericht dankbar für das Urteil und für die rücksichtsvolle Art, in der das Gericht sie fast zwei Jahre lang behandelt habe. Sie respektierten auch die Entscheidung des Gerichts, Demjanjuk freizulassen, bis das Urteil rechtskräftig ist. „Nach dem Gesetz hat das Gericht die Unschuldsvermutung auf Demjanjuk in der gleichen Weise angewendet wie bei jedem anderen ähnlich verurteilten Angeklagten in Deutschland“, erklärte Nestler im Namen der Nebenkläger.

Der Beschluss des Gerichts, Demjanjuk freizulassen, sei „meisterlich“, erklärte der Nebenkläger Rob Fransman, dessen Eltern 1943 im Vernichtungslager Sobibor ermordet worden waren. „Mit der Verurteilung Demjanjuks folgte das Gericht unserem Ruf nach Gerechtigkeit. Mit der Freilassung zeigte dasselbe Gericht die Menschlichkeit, die diese Gesellschaft glücklicherweise von Zeit zu Zeit besitzt“, schrieb Fransman auf seiner Webseite.

Demjanjuk war am Donnerstag vom Landgericht München zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er zwischen März und September 1943 in Sobibor bei der Ermordung von mindestens 28 060 Menschen geholfen hatte. Das Gericht hob zugleich den Haftbefehl auf, bis das Urteil rechtskräftig ist. Am Freitag wurde Demjanjuk nach zwei Jahren Untersuchungshaft aus dem Gefängnis entlassen und in ein Heim gebracht. Wo das Alters- oder Pflegeheim liegt, solle geheim bleiben, hatte die Leitung des Gefängnisses München-Stadelheim mitgeteilt.Claudia von Salzen

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