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Der Papst und das Bundesverfassungsgericht: Höchster und höchste Richter

Der Papst tritt nicht nur im deutschen Parlament auf: Am Sonntag empfängt Benedikt XVI. das Bundesverfassungsgericht zur Audienz.

Berlin - Während sich die Republik die Köpfe heißredet über den Auftritt des Papstes im Bundestag, ist ein anderer Programmpunkt der Reise bisher fast unbemerkt geblieben – obwohl auch er ein Novum in der Tagesordnung von Papstvisiten in Deutschland ist: Der Papst trifft am kommenden Sonntag zum ersten Mal offiziell die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Um das Treffen habe der Vatikan gebeten, bestätigte eine Sprecherin des Karlsruher Gerichts dem Tagesspiegel. Es handle sich um eine Audienz; entsprechend gibt es auch kein inhaltliches Programm. Teilnehmen werden der Präsident und der Vizepräsident des Gerichts und „etwa die Hälfte“ der Richterinnen und Richter. Die werden dafür eigens nach Freiburg reisen; das auf eine gute halbe Stunde angesetzte Treffen wird dort auf Kirchengrund stattfinden, im Priesterseminar der Bischofsstadt, wo Benedikt zuvor mit den deutschen Bischöfen zu Mittag isst. Der Ort sei gewählt worden, weil Karlsruhe Teil des Erzbistums Freiburg sei, erklärt dazu Prälat Karl Jüsten, der Berliner Vertreter der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Etwas Ungewöhnliches sei diese Audienz – Jüsten spricht von einer Begegnung – nicht: „Wenn der Papst mit den anderen Verfassungsorganen zusammenkommt, dem Bundestag und der Bundesregierung, ist es nur folgerichtig, dass auch an das Bundesverfassungsgericht eine Einladung ergeht.“

Der Besuch ist folgerichtig auch im Rahmen jenes Lobbying, das die Kirche seit einiger Zeit auch in Karlsruhe betreibt, dem Sitz von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof. Im Sommer 2007 nahm dort als gemeinsame Stelle der katholischen und der evangelischen Kirche das „Karlsruher Foyer Kirche und Recht“ seine Arbeit auf. Es hat unter anderem den Auftrag, Treffen zu Themen zu organisieren, die, wie es seinerzeit hieß, „für die christlich geprägte Lebenskultur des Landes bedeutsam“ sind, etwa Abtreibung, Strafrecht und Ethik, Stammzellforschung und Sterbehilfe. Zur Einweihung hielt der damalige Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, der Mainzer Kardinal Lehmann, eine Grundsatzrede zum Verhältnis von Staat und Kirche; er forderte darin klar, den Vorrang des Christentums im deutschen Staatskirchenrecht nicht anzutasten. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel erklärten die Leiter der Verbindungsstelle damals, dieses Thema werde „sicher der Generalbass“ ihrer Arbeit werden. Man werde sich „nicht auf Ethik beschränken“.

Tatsächlich sind die Kirchen im öffentlichen Leben in Deutschland traditionell privilegiert; so ziehen etwa staatliche Finanzämter Kirchensteuer ein, Kirchenbedienstete haben nicht alle Arbeitnehmerrechte, selbst Bischöfe bezahlt der Staat. Durch die wachsende weltanschauliche Pluralisierung und sinkende Mitgliederzahlen – katholischerseits rasant seit den Missbrauchsskandalen – stehen sie aber auch unter wachsendem Rechtfertigungsdruck. Zugleich haben die Gerichte immer wieder in Verfahren mit religiösem Bezug zu entscheiden, etwa wenn es um Schulpflicht, Kopftuchverbote oder religiöses Schlachten (Schächten) geht. Der Beschluss der Verfassungsrichter 1995 zum Verbot von Kruzifixen in Klassenzimmern hatte eine teils wütende Debatte ausgelöst. Fürs nächste Jahr stehen in Karlsruhe die Klagen von zwei weiteren kopftuchtragenden Lehrerinnen an.

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