Politik : Deutsche Justiz soll US-Drohnenangriff prüfen

10.10.2010 22:26 UhrVon Hans Monath

Grünen-Abgeordneter Jerzy Montag: Wer in Pakistan deutsche Islamisten tötet, verstößt gegen Recht

Berlin - Nach Berichten über einen tödlichen Drohnenangriff auf deutsche Islamisten in Pakistan haben die Grünen ein Eingreifen der deutschen Justiz gefordert. Die Behörden dürften die Tötung von deutschen Staatsbürgern im Ausland „unter keinen Umständen einfach hinnehmen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, dem Tagesspiegel: „Wer zur Verhinderung von Anschlägen in Deutschland im Ausland potenzielle Täter oder Mittäter tötet, verstößt gegen unsere Rechtsordnung.“ Sofern sich die Berichte über die Tötung deutscher Staatsbürger in Pakistan durch US-Drohnen erhärteten, müssten deutsche Ermittlungsbehörden tätig werden und zumindest Vorermittlungen aufnehmen.

Durch Angriffe von US-Drohnen in Pakistan wurden in den vergangenen Jahren laut Schätzungen hunderte Menschen getötet. Die deutsche Justiz müsse auch gegen US-Verbündete ermitteln, sofern diese die Drohne gegen die deutschen Islamisten gesteuert hätten, sagte Montag: „Vor dem Gesetz sind alle gleich.“

Zur Frage, ob Deutschland zur Tötung durch Drohnen Zustimmung signalisiert habe, sagte Montag. „Da kann es kein Einverständnis geben, das kann ich mir nicht vorstellen.“ Der Rechtspolitiker forderte die Bundesregierung auf, gegenüber den USA auf Klärung zu dringen. Alle Informationen müssten schnellstens an den Bundestag weitergegeben werden. Auch die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, „diese Vorfälle zu bewerten“.

Das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung von Drohnenangriffen auf deutsche Staatsbürger hält Montag für offen. Womöglich komme ein Staatsanwalt zu dem Schluss, dass es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt handle. „Sofern sich die Opfer an Kampfhandlungen beteiligt haben, würde ein Drohnenangriff möglicherweise nicht als Totschlag oder Mord gewertet“, meinte der Jurist. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung dürfe es der Rechtsstaat aber „keinesfalls dulden, dass seine Bürger rechtlos gestellt werden, auch dann nicht, wenn sie Terrorverdächtige sind“.

Montag verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen der Tötung einer Deutschen bis heute ein Verfahren gegen Generäle der argentinischen Junta führe und einen internationalen Haftbefehl erwirkt habe. Zudem habe der Europäische Menschenrechtsgerichtshof vor wenigen Wochen die Türkei verurteilt, weil deren Behörden 1998 keine Anstrengungen unternahmen, den Tod einer deutschen PKK-Kämpferin aufzuklären. „Auch internationale Vereinbarungen schreiben vor, dass die Justiz nach solchen Tötungen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen darf“, sagte der Abgeordnete. Hans Monath

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