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Will Verbraucher besser vor giftigen Farben schützen: Bundesministerin Ilse Aigner wagt einen Vorstoß bei Lebensmittelverpackungen.

© dapd

Schädliche Farben verboten: Deutscher Alleingang bei Lebensmittelverpackungen

Weil die EU das Thema immer noch nicht aufgreift, wagt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) einen alleinigen Vorstoß gegen schädliche Farben auf Lebensmittelverpackungen.

Wie der Tagesspiegel aus Regierungskreisen erfuhr, sollen künftig Milchkartons, Joghurtbecher und andere Verpackungen nur noch mit solchen Farben bedruckt werden dürfen, die für Verbraucher nachweislich unbedenklich sind. Die zulässigen Farbbestandteile sollen auf einer speziellen Liste aufgeführt werden. Basis dieser Positivliste sollen Prüfungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sein. Von den rund 6000 Stoffen, die in Druckfarben verwendet werden, hat das Institut bislang jedoch nur knapp 900 für unproblematisch erklärt.

Die Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten. Eine entsprechende Verordnung des Verbraucherministeriums befindet sich in der Ressortabstimmung mit dem Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium und soll anschließend den Bundesländern und der Wirtschaft vorgelegt werden. Die Verordnung soll im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. Ursprünglich hatte sich Deutschland für eine europäische Lösung eingesetzt und die EU-Kommission aufgefordert, EU- weite Regelungen für Druckfarben zu schaffen, die für Lebensvermittelverpackungen eingesetzt werden dürfen. Bislang hat Brüssel das Thema nicht aufgegriffen. Daher hat sich Aigner jetzt zu einem nationalen Alleingang entschieden.

Das Ministerium ist alarmiert, weil Lebensmittel immer wieder mit Druckfarbenbestandteilen belastet sind, die nach Meinung des BfR das überschreiten, was gesundheitlich vertretbar ist. Die Untersuchungen der amtlichen Marktüberwachungsstellen und ein vom Verbraucherministerium gefördertes Forschungsprojekt haben inzwischen 17 Chemikalien in Druckfarben nachgewiesen, die von der Verpackung in die Lebensmittel übergehen. Ob diese giftig sind und in welchem Maß, ist noch nicht bekannt. Das Ministerium will jedoch kein Risiko eingehen. Wie das BfR will Aigner verhindern, dass Druckfarbenbestandteile, die nicht absolut sicher sind, an Lebensmittel abgegeben werden.

Das will die Ministerin nun per Verordnung durchsetzen. Nach der jetzt vorgelegten Regelung sollen die Hersteller nur noch solche Farbbestandteile verwenden dürfen, die vom BfR getestet und für unbedenklich erklärt worden sind. Aber auch diese Stoffe sollen nicht grenzenlos verarbeitet werden. In der Verordnung sollen Höchstmengen genannt werden, in welchem Maße auch die eigentlich unbedenklichen Materialien auf Lebensmittel übergehen dürfen. Andere Druckfarbenbestandteile, für die es keine Bewertung durch das BfR gibt, sollen künftig nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn sie in den Lebensmitteln nicht nachweisbar sind. Dabei sieht die Verordnung eine strenge Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm des Lebensmittels vor. Stoffe, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen, das Erbgut zu verändern oder die Fortpflanzung zu beeinträchtigen (CMR-Stoffe), sollen völlig verboten werden. Dasselbe soll auch für Nanomaterialien gelten, weil ihre Auswirkungen auf die Gesundheit noch ungeklärt seien.

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