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Geplante Buchveröffentlichung: Staatsanwälte streiten im Fall Barschel

Ein Ex-Ermittler im Fall Barschel will das Recht auf sein Buch einklagen. Sein Vorgesetzter hatte ihm die Veröffentlichung untersagt.

Kiel - Der Streit zwischen zwei führenden Staatsanwälten in Schleswig-Holstein wird vermutlich vor Gericht enden. Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, möchte ein Buch über den bis heute nicht aufgeklärten Tod des damaligen Kieler Ministerpräsidenten Uwe Barschel am 11. Oktober 1987 schreiben. Wille leitete damals die Ermittlungen. Sein Vorgesetzter, der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein, Erhard Rex, hat ihm dies untersagt. Wille möchte jetzt sein Vorhaben vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig einklagen und behält sich auch den Gang vor weitere gerichtliche Instanzen vor.

Der Tod Barschels wird im Herbst 20 Jahre zurückliegen. Das nördlichste Bundesland erlebte dadurch eine bis dahin ungekannte Politaffäre. Bespitzelungen des politischen Gegners SPD im Landtagswahlkampf, ein gebrochenes Ehrenwort, der Rücktritt als Ministerpräsident – die alles mündete im ersten landespolitischen Machtwechsel von einer CDU- hin zu einer SPD-Regierung zwischen Nord- und Ostsee seit 1950. Der Tod Barschels, dessen Leiche Stern-Reporter in seinem Zimmer im Genfer Hotel Beau Rivage fanden, blieb umstritten. Mord oder Selbstmord? Die Ermittlungen blieben beim Suizid stecken. Die Mordthese, die auch Wille als Chefermittler verfolgte, konnte bis 1998 nicht erhärtet werden. Dann ordnete Generalstaatsanwalt Rex die Einstellung der Ermittlungen an.

Oberstaatsanwalt Wille möchte jetzt die Akte 705 Js 33247/87 publizistisch wieder öffnen. Sie umfasst 69 Bände mit etwa 14 000 Seiten. Wille ist ein Vertrauter der Familie Barschel und Befürworter der Mordtheorie – das macht ihn durchaus angreifbar. Der „Spiegel“ möchte Wille als Buchautor und ist sich darüber mit dem Juristen seit Ende 2006 einig, der daraufhin seinem Vorgesetzten einen Antrag für eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit vorlegte. Dieser lehnte das Ersuchen ab, Wille legte Widerspruch ein und wandte sich an den Justizminister Uwe Döring (SPD), der sich für nicht zuständig erklärte. Nun lehnte Rex auch Willes Widerspruch ab.

In der Begründung dazu heißt es: „Wenn mit Hinweis auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung die private Vermarktung dienstlichen Wissens gestattet würde, könnte jeder Staatsanwalt seine interessanten Fälle in den Medien gewinnbringend verwerten. Die Bürger des Landes können erwarten, dass ein gut bezahlter Beamter sein dienstliches Wissen nicht noch einmal zu Geld macht.“ Dem hält Wille entgegen, dass Sachbuchautoren verglichen mit dem Aufwand keine Reichtümer anhäufen. Eine Befangenheit verneint er: „Aus den historischen Gegebenheiten muss ich nicht befürchten, dienstlich noch einmal mit dem Fall befasst zu werden.“ Er sieht bei diesem Thema ein öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung und verweist auf Klaus Pflieger, den Generalstaatsanwalt in Stuttgart, der zur RAF und zur Schleyer-Entführung publizieren durfte.Dieter Hanisch

Dieter Hanisch

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