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Staatsvertrag: Länder verlängern Lotteriemonopol

Alle Bundesländer bis auf Schleswig-Holstein haben den Staatsvertrag zum Erhalt des staatlichen Lotterie-Monopols unterzeichnet. Darin ist auch ein Verbot für Glücksspiele im Internet ab 2008 vorgesehen.

Berlin - Damit hätten 15 Länder "den Staatsvertrag auf den Weg gebracht", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Der Staatsvertrag schreibt das staatliche Lotterie-Monopol bis Ende 2011 fest. Zudem sieht er nach einer Übergangsfrist bis 2008 ein weitgehendes Internetverbot für Werbung und Vertrieb von Wetten vor. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn 13 Länder ihn bis zum 31. Dezember 2007 unterzeichnet und ihre Parlamente ihn ratifiziert haben, wie eine Sprecherin der Ministerpräsidentenkonferenz erläuterte.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) bekräftigte den Widerstand seines Landes gegen die Regelung: Schleswig-Holstein habe nach wie vor verfassungrechlichte, europarechtliche und wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Staatsvertrag und wolle die Urteile des Europäischen Gerichtshofes abwarten, sagte er in Berlin. Die Regelungen des Staatsvertrags könnten möglicherweise Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU darstellen.

8,5 Milliarden Jahresumsatz

Hintergrund des neuen Staatsvertrags ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März. Darin hatten die Richter das staatliche Wettmonopol zwar für grundsätzlich zulässig erklärt, aber mit starken Einschränkungen versehen. Dem Urteil zufolge muss der Staat das Monopol "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten".

Der Jahresumsatz der Lottobranche in Deutschland beläuft sich auf rund 8,5 Milliarden Euro. Die Einnahmen der Länder fließen dabei zu großen Teilen etwa in die Sport- und Kulturförderung. Private Spielvermittler werfen den Ländern vor, ihr bisheriges Monopol mit dem Staatsvertrag sogar noch ausweiten zu wollen. (tso/AFP)

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