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Post: Mindestlohn für Briefträger kommt

Das Bundeskabinett hat die Aufnahme der Briefzusteller in das Entsendegesetz beschlossen. Auch Zeitungszusteller und Paketzusteller dürfen auf einen Mindestlohn hoffen, wenn sie gelegentlich Briefe austragen, sagte Vizekanzler Müntefering.

Die Entscheidung sei einvernehmlich und ohne Gegenstimme getroffen worden, sagte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Zuvor war der koalitionsinterne Streit entschärft worden. Anders als ursprünglich geplant sind nur die Briefzusteller und nicht alle Postdienstleister in das Gesetz aufgenommen worden. Zeitungszusteller und Kuriere können damit künftig nicht auf einen Mindestlohn hoffen. Über die genaue Ausgestaltung der Einkommensuntergrenzen für die Briefzusteller will das Kabinett erst in einigen Wochen entscheiden.

Der Mindestlohn in der Postbranche wird sich nach den Worten von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nicht auf traditionelle Postboten beschränken. "Alle, die Briefe tragen, sind Briefträger", sagte der Minister nach der Kabinettsentscheidung. Der Mindestlohn für Briefdienstleister werde daher auch für Zeitungs- und Paketzusteller gelten, wenn diese gelegentlich Briefe austrügen.

Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen

Müntefering zeigte sich zuversichtlich, dass der Mindestlohn rechtzeitig zum Wegfall des Briefmonopols der Deutschen Post Anfang 2008 in Kraft treten kann. Das Kabinett hatte zuvor die Aufnahme der Briefdienstleister ins Entsendegesetz beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen.

Der Minister wies darauf hin, dass die Öffnung des Entsendegesetzes "nicht automatisch" schon mit einem bestimmten Mindestlohntarifvertrag verknüpft ist. Er zeigte sich aber überzeugt, dass der vorliegende Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird. Ausgehandelt wurde der Vertrag von dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und von der Gewerkschaft Verdi. Er erfüllt nach Ansicht Münteferings alle Voraussetzungen.  (mit dpa)

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